Neue Ziele für das Wissenschaftssystem: Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation

GWK 8

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 3. Mai 2019 die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2030 auf den Weg gebracht. Damit setzen Bund und Länder ein klares Signal für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und verbindliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Deutschland.

Die vierte Fortschreibung des erstmalig 2005 beschlossenen Pakts für Forschung und Innova­tion sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor. Der Pakt für Forschung und Innovation IV sorgt damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorgani­sationen. Er gilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Forschungsor­ganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft.

Auf Grundlage folgender forschungspolitischer Ziele haben Bund und Länder mit den Wissen­schaftsorganisationen erstmalig Zielvereinbarungen für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung vereinbart:

  1. Dynamische Entwicklung fördern

Forschung bewegt sich an den Grenzen des Wissens und bisweilen an den Grenzen des Machbaren und ist im positiven Sinne mit Risiken verbunden. Die Wissenschaftsorganisatio­nen werden für das Aufgreifen risikoreicher Forschung Freiräume schaffen und passende In­strumente stärken bzw. neu entwickeln.

  1. Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft stärken

Ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem bildet den Nährboden für Innovationen und stellt Handlungs- und Entscheidungswissen für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Heraus­forderungen bereit. Die Wissenschaftsorganisationen werden dem Transfer und der Nutzbarmachung von Ideen, Forschungsergebnissen und Wissen durch intensiven Austausch mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik einen zentralen Stellenwert einräumen.

  1. Vernetzung vertiefen

Die Wissenschaftsorganisationen werden sich untereinander sowie mit Hochschulen und Un­ternehmen intensiver vernetzen und gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weiteren Partnern u.a. mit der Etablierung von integrierten, regionalen Campus-Strategien einen wesentlichen Schritt in der Entwicklung der Zusammenarbeit aller relevanten Partner vor Ort gehen.

  1. Die besten Köpfe gewinnen und halten

Attraktive Bedingungen über die gesamte wissenschaftliche Laufbahn bieten zu können, er­fordert umfassende und zeitgemäße Konzepte der Personalpolitik, der Personalgewinnung und der Personalentwicklung. Die Organisationen werden Entwicklungspfade für den wissen­schaftlichen Nachwuchs anbieten, auch zu Berufsfeldern außerhalb der Wissenschaft. Die Erhöhung der Repräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem, insbesondere in Führungs­positionen, ist eine Daueraufgabe.

  1. Infrastrukturen für die Forschung stärken

Die strategische Planung und nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturen (Bau und Betrieb), deren Öffnung für die Nutzung über die eigene Einrichtung hinaus sowie professionelles Ma­nagement sind konstitutive Elemente der langfristigen Entwicklung von Forschungseinrichtun­gen. Die Bedarfe von Hochschulen und ihr wissenschaftlicher Input sollen dabei künftig be­sondere Berücksichtigung finden. Um eine datengetriebene Wissenschaft zu ermöglichen, wird ein integriertes Forschungsdatenmanagement - auch durch eine aktive Beteiligung an der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur - ausgebaut.

Die Organisationen werden ein wissenschaftsadäquates Controlling durchführen und der Ge­meinsamen Wissenschaftskonferenz regelmäßig die Erreichung der Ziele nachvollziehbar und anhand aussagekräftiger Indikatoren darlegen.

Bund und Länder stellen den Forschungseinrichtungen von 2021 bis 2030 allein durch den jährlichen Aufwuchs insgesamt zusätzlich rund 17 Mrd. Euro zur Verfügung. Unter Nutzung der entstehenden Flexibilität und Planungssicherheit werden die Wissenschaftsorganisationen entscheidend zur Spitzenstellung der deutschen Wissenschaft beitragen.

Die GWK-Vorsitzende und Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, hebt hervor: »Der Pakt für For­schung und Innovation ist eines der erfolgreichsten Programme zur Sicherung der Wettbe­werbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems und der strategischen Weiterentwick­lung der Wissenschaftsorganisationen. Er ist ein auch international viel beachteter Garant für Stabilität und zugleich Entwicklungsdynamik der deutschen Forschung. Mit einem deutlichen Fokus auf die Vernetzung mit Akteuren vor Ort, mit Hochschulen und regionalen Forschungs­einrichtungen ebenso wie mit Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen, bietet der Pakt beste Voraussetzungen, Mehrwerte bei der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, dem Transfer oder auch der Verbesserung der Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen«.

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, erklärt: »Mit der Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die Arbeit unserer Wissenschaftsorganisationen. Die deutsche Wissenschaft wird im internationalen Wettbewerb gestärkt. Bund und Ländern ist es gemein­sam mit den Wissenschaftsorganisationen gelungen, verbindliche und transparente Zielver­einbarungen zu schließen. Zielvorgaben und die für die Wissenschaft notwendige Gestal­tungsfreiheit stehen dabei in einer guten Balance. Der Vernetzung zwischen Wirtschaft und Gesellschaft wird dabei besondere Bedeutung beigemessen«.

Die von der GWK getroffene Fortschreibung wird den Regierungschefinnen und Regierungs­chefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 6. Juni vorgelegt.

QUELLE: GWK

    

 

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