Nachfolge des Hochschulpakts beschlossen

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GWK bringt neuen »Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken« mit dauerhaft 4 Mrd. Euro jährlich auf den Weg 

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 3. Mai 2019 die neue Bund-Länder-Vereinbarung »Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken« verabschiedet. Mit dem Zukunftsvertrag verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten in Deutschland – und zwar dauerhaft ab dem Jahr 2021. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an allen Hochschulen werden fast drei Millionen Studierende profitieren.

Die GWK-Vorsitzende und Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, stellt heraus: »Mit dem Zukunfts­vertrag Studium und Lehre stärken ist ein Durchbruch gelungen. Er wird es den Hochschulen erlauben, ihre mit dem Hochschulpakt 2020 aufgebauten Studienkapazitäten zu erhalten und zugleich die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre voranzutreiben. Denn durch die dauerhafte Finanzierung des Zukunftsvertrags erhalten die Hochschulen langfristige finan­zielle Planungssicherheit. Sie wird es ihnen ermöglichen, die unbefristete Beschäftigung von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal auszuweiten und gezielt in Qualitätsverbes­serungen zu investieren. Die Länder begrüßen das dauerhafte Engagement des Bundes und sind ihrerseits neben der Grundfinanzierung der Hochschulen zur hälftigen Mitfinanzierung des Zukunftsvertrags bereit. Durch geeignete Übergangsregelungen werden die bestehenden Studienkapazitäten bedarfsgerecht gesichert«.

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, erklärt: »Mit seinem Engagement trägt der Bund entscheidend zur guten Zukunft des deutschen Hochschulsystems bei. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken werden wir die hohe Qualität in Studium und Lehre weiter steigern. Als ein Land, dessen Zukunft von seiner Innovationskraft abhängt, brauchen wir exzellent ausgebildete akademische Fachkräfte. Mit dem Vertrag verbinden der Bund und die Länder die Erwartung, dass die Hochschulen nun mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schaffen, um dem akademi­schen Nachwuchs größere Sicherheit zu geben. Dies wird auch die Lehre und die Studienbe­dingungen für alle Studierenden weiter verbessern«.

Der Zukunftsvertrag gewährleistet den bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten, eine hohe Qualität von Studium und Lehre sowie finanzielle Planungssicherheit für die Hochschu­len. Durch die dauerhafte Förderung ab dem Jahr 2021 kann insbesondere der Ausbau unbe­fristeter Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen unterstützt werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Dies ist ein ausdrückliches Ziel des Zukunftsvertrags.

Der Bund stellt von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit, so dass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.

Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt bedarfsgerecht und transparent anhand von kapazitäts- und qualitätsorientierten Parametern wie der Zahl der Studierenden, der Ab­solvent*innen sowie der Studienanfänger*innen. Die Verteilung wird jährlich neu berechnet.

Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass es zu keinem zu starken Bruch beim Wechsel vom Hochschulpakt 2020 zum Zukunftsvertrag kommt und die Studienkapazitäten an den Hochschulen bedarfsgerecht erhalten bleiben. Die Umsetzung der Nachfolgevereinbarung wird der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung tragen. Alle sieben Jahre werden von den Ländern in einem »Konsultationsverfahren« mit dem Bund länderspezifische Schwerpunkte und Maßnahmen der Umsetzung festgelegt und dabei auch länderübergreifende Herausforde­rungen in den Blick genommen. Der Wissenschaftsrat wird den Zukunftsvertrag regelmäßig evaluieren.

Die von der GWK in der Nachfolge des Hochschulpakts 2020 getroffene Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 6. Juni vorgelegt.

     

 

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