Der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Hubertus Heil, hat am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zur Ressortabstimmung vorgelegt.
Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) meldet, wurde die geplante Bildungszeit jedoch verschoben und ist nicht im Entwurf enthalten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen für ihre Beschäftigten einen Qualifizierungszuschuss beantragen können. Dies gilt für Beschäftigte, die sich aufgrund von Veränderungen am Arbeitsplatz weiterbilden müssen, um ihren Arbeitsplatz zu behalten. Der Qualifizierungszuschuss ersetzt bis zu 60 % bzw. 67 % des durch die Weiterbildung wegfallenden Arbeitsentgelts.
Die geplante Gesetzesänderung enthält jedoch keine Regelung zur Freistellung der Beschäftigten während der Weiterbildung.
VERWEISE
- QUELLE: Nach einer Meldung des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (rnd) ...
- siehe auch: »BMAS arbeitet an neuem Weiterbildungsgesetz« ...
Studie empfiehlt Bildungszeit als Schlüssel zur Weiterbildung und Fachkräftesicherung
04.04.2024
Ein Autorenteam der Bertelsmann Stiftung hat sich in einer aktuellen Studie mit der Frage befasst, ob und wie die Einführung einer gesetzlich verankerten Bildungszeit dazu beitragen kann, Weiterbildung in Deutschland zu fördern. ...
BMAS: Die Förderung von Aus- und Weiterbildung wird weiter gestärkt
27.03.2024
AWBG: Zum 1. April 2024 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft
Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG). Zum 1. April 2024 treten weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft, zu denen Elemente...
Aus- und Weiterbildungsgesetz: Erste Elemente der Ausbildungsgarantie treten in Kraft
26.03.2024
Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft.
Die Reformen zielen darauf ab, die Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte zu reformieren, ein Qualifizierungsgeld...