Zahl der Schülerinnen und Schüler 2022/2023 um 1,9 Prozent gestiegen

Hoher Zuwachs bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern

Im Schuljahr 2022/2023 werden nach vorläufigen Ergebnissen rund 11,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie an Schulen des Gesundheitswesens in Deutschland unterrichtet.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einer Zunahme von 1,9 % im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr.

Damit ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler erstmals seit dem Schuljahr 2016/17 wieder gestiegen. Der Anstieg ist zum einen durch die demografische Entwicklung bedingt: Die Zahl der Personen in der relevanten Altersgruppe (5 bis unter 20 Jahre) lag zum Jahresende 2021 um 0,8 % höher als im Jahr 2020. Zum anderen dürfte er auf die Zuwanderung aus dem Ausland zurückzuführen sein.

2,9 % mehr Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen

An allgemeinbildenden Schulen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/2023 um 2,9 % auf 8,7 Millionen gegenüber dem Schuljahr 2021/2022 gestiegen. An beruflichen Schulen hingegen ging sie um 1,8 % auf 2,3 Millionen zurück.

Knapp 18 % mehr ausländische Schülerinnen und Schüler

Von den rund 11,1 Millionen Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/2023 haben 1,6 Millionen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das sind knapp 18 % mehr als im Schuljahr 2021/2022. Damit haben rund 14 % aller Schülerinnen und Schüler einen ausländischen Pass. In den allgemeinbildenden Schulen stieg die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler sogar um fast 22 %.

Der hohe Zuwachs dürfte primär auf die zugewanderten Schülerinnen und Schüler mit ukrainischer Staatsangehörigkeit als Folge des russischen Angriffskriegs zurückgehen.

Eine exakte Quantifizierung des Einflusses der Zuwanderung ist allerdings nicht möglich, da die genaue Staatsangehörigkeit im Rahmen der vorläufigen Ergebnisse nicht erfasst und erst mit den endgültigen Ergebnissen der Schulstatistik nachgewiesen werden kann. Die Ergebnisse beziehen sich auf Schülerinnen und Schüler, die nur eine ausländische und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


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