Auch für ältere Arbeitnehmer gilt: Weiterbildung zahlt sich aus

TUEV Rheinland

Der demografiebedingte Fachkräftemangel und die verlängerte Lebensarbeitszeit machen es nötig, Arbeitnehmer so lange wie möglich gesund und fit zu halten.

Vorbeugende Maßnahmen wie die Reduzierung der körperlichen Belastung bei bestimmten Tätigkeiten, aber auch eine altersgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes tragen dazu bei. Besonders im produzierenden Gewerbe sowie im Bereich Lager, Logistik und Transport können Mitarbeiter allerdings oft nur mit entsprechender Auf-, Nach- oder Teilqualifizierung länger im Unternehmen beschäftigt bleiben.

Berufliche Rehabilitation durch Rentenversicherung

Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, empfiehlt sich eine berufliche Rehabilitation durch die Rentenversicherungsträger. »Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können gewährt werden, wenn die rentenversicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Dies ist ebenfalls möglich, wenn die gesetzliche Rentenversicherung ansonsten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zahlen müsste«, erläutert der Weiterbildungsexperte Hans Björn Glock vom TÜV Rheinland. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel sowie die Förderung von abschlussorientierten Aus- und Weiterbildungen. Darüber hinaus fallen Umschulungen oder gezielte Trainings und spezielle Orientierungs- und Integrationskurse für Rehabilitanden darunter.

Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer

Profitieren können ältere Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber auch vom Programm »Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen« (WeGebAU). Im Rahmen dieser Förderung bezuschusst die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten für gering qualifizierte Beschäftigte, wenn die Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führt.

Ebenfalls gefördert werden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Sind diese jünger als 45 Jahre, muss der Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten tragen. Für die Qualifizierung gering qualifizierter Mitarbeiter kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.

ESF- und IFlaS-Förderprogramme werden bezuschusst

Auch im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie, die Unternehmen bei der Anpassung der Qualifikationen ihrer Mitarbeiter an den demografischen und technologischen Wandel unterstützt, können Arbeitnehmer wie Arbeitgeber Unterstützung erhalten. Gleiches gilt im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFIaS). Diese ermöglicht Geringqualifizierten den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse beziehungsweise berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen. »Arbeitnehmer fragen am besten bei ihrer Arbeitsagentur vor Ort nach. Für Arbeitgeber, die sich für eine Förderung ihrer Mitarbeiter interessieren, ist der Arbeitgeber-Service der zuständigen Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner«, empfiehlt Glock. 

 

 

 

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