
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke das Qualifizierungschancengesetz und die damit eingeführte verpflichtende Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, berufliche Beratung gemäß § 29 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) anzubieten. Dies umfasste bereits vor Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes auch die Beratung zur beruflichen Weiterbildung. Diese Beratung werde grundsätzlich von allen Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern mit Beratungsaufgaben durchgeführt, schreibt die Regierung.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde der Beratungsauftrag der BA in den Bereichen der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung gestärkt. So seien bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes spezialisierte Beratungsansätze (Wiedereinstiegsberatung, Weiterbildungsberatung, Lebensbegleitende Berufsberatung, Beschäftigtenberatung) in einigen Agenturen für Arbeit erprobt worden.
Seit dem 1. Januar 2021 stehe mit der »Berufsberatung im Erwerbsleben« ein erweitertes Beratungsangebot zur Verfügung, schreibt die Regierung. Die »Berufsberatung im Erwerbsleben« stelle ein weiterentwickeltes Angebot für die berufliche Orientierung und Beratung von Menschen im Erwerbsleben dar und trage so auch zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem Qualifizierungschancengesetz bei, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung zu ermöglichen.
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