Rat für Kulturelle Bildung sieht Bund und Länder in starker Verantwortung für Kulturräume in Kommunen

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Kulturort Schule2Kulturort Schule (© RfKB/Diemut Schilling)

In seiner neuen jugendpolitischen Handreichung »Kulturraum Kindheit und Jugend« richtet das unabhängige Expertengremium Rat für Kulturelle Bildung den Blick auf die Rahmenbedingungen für kulturelle Bildungsbiografien junger Menschen und auf ihre kulturelle Teilhabe.

»Die aktive Begegnung mit kulturellen, ästhetischen Inhalten ist ein wichtiger Bestandteil von Kindheit und Jugend. Daher ist es besonders problematisch, dass der ganze durch die Corona-Pandemie lahmgelegte Bildungsbereich kultureller Freizeitaktivitäten jetzt akut gefährdet ist: Kultur und Kulturelle Bildung sind in den Kommunen keine Pflichtaufgabe und fallen damit oft zuerst finanziellen Kürzungen zum Opfer. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen kreative, dauerhaft tragfähige Lösungen finden«, so Eckart Liebau, Vorsitzender des Rates für Kulturelle Bildung.

Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetags, im Grußwort: »Kulturelle Bildung ist für unsere Städte ein hohes öffentliches Gut. Allerdings können kultur- und bildungspolitische Ziele ohne Unterstützung von Ländern und Bund nicht umgesetzt werden. Um ein inklusives System mit der kulturellen Beteiligungsmöglichkeit für jeden Einzelnen zu ermöglichen, bedarf es insbesondere verlässlicher Strukturen und finanzieller Förderung.«


Drei Kernthemen für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Der Rat für Kulturelle Bildung zieht in der Publikation Schlüsse aus seinen in den letzten Jahren erarbeiteten Erkenntnissen und sieht politischen Handlungsbedarf für die Jugendpolitik insbesondere in drei Themenfeldern: bei der Sicherung und Schaffung der notwendigen Infrastruktur von physischen Freiräumen und Begegnungsorten; bei den Angeboten in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, die divers und digital beziehungsweise hybrid konzipiert und umgesetzt werden müssen; und bei der frühkindlichen Kulturellen Bildung in Kitas und Familien.


Teilhabe durch zuverlässige Infrastruktur: Bildungslandschaften als Basis

Die Corona-Pandemie zeigt, dass Angebote Kultureller Bildung nicht krisensicher sind. Kulturelle Bildung als öffentliches Gut setzt deshalb voraus, dass sie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als staatliche Pflichtaufgabe gesetzlich festgeschrieben und in den Haushalten ausgewiesen wird – auch mit der Aufgabe, Kulturelle Bildung für alle zu ermöglichen und kulturelle Bildungsarmut gezielt zu bekämpfen. Dafür müssen Raum, Gelegenheiten und Strukturen geschaffen, erhalten und gesichert werden. Es braucht öffentlich zugängliche und mit W-Lan ausgestattete »Dritte Orte« wie Bibliotheken, Kulturvereine, Bürgerzentren, an denen Kulturelle Bildung von allen Bürgern erfahren, gestaltet und ermöglicht werden kann. Während Städte vor der Herausforderung stehen, ihr Stadtzentrum nach der Corona-Pandemie anders und neu zu denken, geht es in ländlichen Gemeinden vor allem um die Sicherung örtlicher Begegnungs- und Aktivitätszentren.


Kultur ohne Anschluss: Digitalisierung und Diversität als Herausforderungen

Nicht nur für Krisenfälle müssen digitale Formate und Begegnungsräume technisch, pädagogisch und hinsichtlich ihres ästhetischen Potenzials ausgebaut werden. Denn: Junge Menschen sind durch digitale Leitmedien wie YouTube nicht nur Rezipienten, sondern auch Produzenten von kulturellen und ästhetischen Inhalten. Zur Aufgabe von Kultureller Bildung gehört es daher auch, die analogen und digitalen Welten von vornherein im Zusammenhang zu denken und zu gestalten. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche in ihren verschiedenen sozialen und kulturellen Lebenswelten zu erreichen, muss qualifiziertes Personal anschlussfähige, diversitätssensible Angebote entwickeln. Dazu gehört, ein noch besseres Verständnis für die kulturellen Praktiken und Orientierungen junger Menschen zu entwickeln, daran anzuknüpfen und Prozesse gemeinsam zu gestalten.


Früh übt sich: Kita als Kulturort

Das 2019 in Kraft getretene »Gute-KiTa-Gesetz« hat die Weiterentwicklung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung angeregt. Damit sich die Einrichtungen zu zuverlässigen und anregenden Orten Kultureller Bildung weiterentwickeln können, sind Qualitätskriterien und eine Aufwertung Kultureller Bildung erforderlich. Dafür braucht es eine nachhaltige Unterstützung auf Bundes- und Länderebene. In der Praxis fehlen Fachkräften in Kitas oft die Möglichkeiten und flächendeckende Angebote für Weiterbildungen in ästhetischen und künstlerischen Kompetenzen. Der Aufbau von Kooperationen mit Kulturpartnern in der kommunalen Bildungslandschaft braucht Zeit, Kompetenz, Geld und kommunale Netzwerke. Dafür müssen beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfe, Kultur-, Schul-, und Bildungsämter gezielter und ressortübergreifend zusammenarbeiten.


Jugendpolitische Handreichung »Kulturraum Kindheit und Jugend«

Kindheit und Jugend sind besonders kreative und produktive Lebensphasen und als eigener Kulturraum zu verstehen. Um die komplexen Herausforderungen aktueller Transformationsprozesse bewältigen zu können, brauchen junge Menschen gerade jetzt Anregungs- und Erfahrungsräume, die Gelegenheiten für freiwilliges Engagement und für freie Interessenbildung und -vertiefung bieten. Hier sind besonders ästhetische Experimentierräume, wie sie die Kulturelle Bildung bietet, ein zentrales Element, um Zukunftskompetenzen zu fördern.

In der Reihe »Auf den Punkt« wird Kulturelle Bildung – als wichtiger Teil der Bildungslandschaft – als ressortübergreifende Entwicklungsaufgabe für die Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik betrachtet. 2020 erschien bereits die bildungspolitische Handreichung »Kulturort Schule«. Im Herbst 2021 wird eine kulturpolitische Handreichung folgen.

Hintergrund
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich umfassend mit der Lage und der Qualität Kultureller Bildung in Deutschland befasst. Ihm gehören elf Mitglieder an, die verschiedene Bereiche der Kulturellen Bildung repräsentieren: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Medienpädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste.
Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Kunst und Natur und der Stiftung Mercator.

 

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