Mecklenburg-Vorpommern: Änderung der Bildungsfreistellung

Seminarteilnehmer

Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Das neue Gesetz eröffne mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen sei heute wichtiger denn je - nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt gehe es auch um die aktive Teilhabe am demokratischen Miteinander, sagte Landesbildungsministerin Bettina Martin in Schwerin.

Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. »Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden«, so Martin weiter.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiter*innen an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. Mit den nun beschlossenen neuen Regelungen soll die Attraktivität der Weiterbildungsförderung gesteigert werden.

Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

 

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