BMBF: Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona

BAföG wird auch bei durch die COVID-19-Pandemie bedingten Schließungen oder Einreisesperren weitergezahlt
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
»Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist.
Wenn Schulen oder Hochschulen wegen der Pandemie geschlossen werden und deshalb Unterricht oder Vorlesungen ausfallen müssen, wird das BAföG weitergezahlt. BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Das ist mir wichtig«.
Hintergrund
Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind in Deutschland bereits Schulen geschlossen worden. Im Ausland wurde der Lehrbetrieb eingestellt. Einige Staaten haben pandemiebedingte Einreisebeschränkungen verhängt. Hierzulande haben einige Bundesländer den Beginn des Vorlesungsbetriebs verschoben, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen.
Damit BAföG-Geförderten aus pandemiebedingten Vorsorgemaßnahmen keine Nachteile entstehen, hat das BMBF in einem Erlass gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG weiterzuzahlen ist. Auch Studienanfänger, deren Semesterbeginn sich pandemiebedingt verzögert, erhalten ihr BAföG so als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten.
Sobald an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend.
Mit dem BAföG unterstützt die Bundesregierung junge Menschen darin, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen entspricht. Millionen Jugendliche und junge Erwachsene haben seit Einführung des BAföG 1971 bereits von dieser Ausbildungsförderung profitiert. Seit 2015 trägt der Bund allein die Kosten für das BAföG, zuvor haben Bund und Länder das BAföG gemeinsam finanziert.
VERWEISE
Ähnliche Themen in dieser Kategorie
Im Jahr 2024 erhielten 612.800 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). In 2024 ist die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (»BAföG«) erhielten, auf ein Rekordtief seit 2000 gesunken. Laut Angaben des …
BAföG und die Rolle von Fehleinschätzungen: Hoher Anspruch, geringe Nutzung Viele Studierende lassen BAföG-Leistungen ungenutzt, obwohl sie formal förderberechtigt wären. Zwei neue Studien des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern und des Fraunhofer FIT …
Soziale Herkunft entscheidet weiterhin über Zugang zum Studium Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in einer aktuellen Entschließung auf die anhaltende soziale Ungleichheit beim Zugang zur akademischen Bildung hingewiesen. Nach Einschätzung der HRK hängt die Entscheidung …
Staatliche Studienfinanzierung: Ein System in der Krise Eine aktuelle Analyse des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) zeichnet ein alarmierendes Bild: Über 83 Prozent der Studierenden in Deutschland erhalten keine staatliche Förderung wie BAföG, Stipendien oder …