Bologna-Prozess soll weiterentwickelt werden

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Im Mai 2018 findet in Paris die 10. Bologna-Konferenz der Wissenschaftsminister statt. Dort wird der aktuelle Umsetzungsbericht Bologna vorgelegt, der auf einer umfangreichen Datenerhebung der verschiedenen Mitgliedsstaaten und Organisationen basiert. Der Bologna-Prozess wird bei seiner Weiterentwicklung auch die Initiativen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und die jüngsten Überlegungen des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron aufnehmen.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht »zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018«.

Deutschland hatte gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien auf der Konferenz der für Bildung zuständigen Minister an der Universität Sorbonne 1998 die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen. Dem Europäischen Hochschulraum (EHR) gehören inzwischen 48 Staaten an.

Kernelenente sind die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung, die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der Mobilität der Studenten und Hochschulangehörigen und die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung. Erweitert wurde der Zielkatalog bei den Folgekonferenzen in Prag (2001) und Berlin (2003) um lebenslanges Lernen, Einbeziehung der Hochschulen und Studenten, Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung, Berücksichtigung der Sozialen Dimension bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses, Erhöhung der weltweiten Attraktivität des EHR sowie seine Etablierung nebst dem Europäischen Forschungsraum als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft.

Bei der anstehenden Konferenz soll nach der Vorstellung der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz eine Verstärkung der Mobilität und des Austauschs, auch durch ein erweitertes Programm Erasmus+, erreicht werden. Ebenfalls von Bedeutung werde die Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU und die Förderung der Herausbildung von europäischen Hochschulnetzwerken bis 2024 sein. Die Chancen der Digitalisierung soll in all ihren Facetten (Lehre, Lernen, Forschung, open access, Verwaltung, Barrierefreiheit) zur Modernisierung der Hochschulbildung genutzt werden.

Von mindestens ebenso großer Bedeutung werde laut Bundesregierung die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen Sprache für eine qualitativ hochwertige und qualitätsgesicherte Hochschulbildung in 48 europäischen Staaten sein. Der Bologna-Prozess sei das einzige Forum, das die Kooperation der EU mit ihren östlichen Nachbarn in dieser für die Zukunft Europas wichtigen Frage ermögliche und entwickle.

Die Bundesregierung betont in ihrer Unterrichtung, dass es seit der Konferenz der Wissenschaftsminister in Jerewan 2015 politische Entwicklungen in einzelnen Staaten gebe, die die Prinzipien des Europäischen Hochschulraums brechen oder in Frage stellen. Die Verhaftung von Wissenschaftlern, die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, die Diskreditierung faktengeleiteter Diskurse, der Versuch, politisch unliebsame Hochschulreinrichtungen zu schließen und Hochschulangehörige zu entlassen, stelle den EHR auf die Probe. Vielzitierte gemeinsame europäische Werte würden eine inakzeptable Relativierung erfahren. Für Deutschland seien die Werte des Europäischen Hochschulraums, namentlich die Wissenschafts- und akademische Freiheit, die institutionelle Autonomie der Hochschuleinrichtungen, demokratische verfasste Hochschulen unter Beteiligung der Studenten, Lehrenden und Forschenden, nicht verhandelbar. Der EHR stelle sich dieser Diskussion. Der Bologna-Prozess mit seinen 48 teilnehmenden Staaten sei ein funktionierendes Forum, in dem historisch, politisch und gesellschaftlich höchst unterschiedliche Staaten an einem Tisch sitzen und konstruktiv darüber sprechen, wie sie zum demokratischen und wirtschaftlich erfolgreichen Zusammenleben in Europa beitragen können.
  

 

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