Frauen in Führungspositionen - Zwischenbericht

BMFSFJ3

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und Bundesjustizminister Heiko Maas legen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes vor 

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas haben haben am 16. August den Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes dem Bundeskabinett vorgelegt. Erstmals seit der Einführung im Jahr 2015 konnten alle Unternehmen, die unter die gesetzlichen Regelungen fallen, ausgewertet werden.

Der Frauenanteil an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 insgesamt gestiegen. Die höchste Steigerung konnte in den Unternehmen erzielt werden, für die die feste Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat gilt.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley:

»Die Quote ist ein Erfolg für die gesamte Gesellschaft. Die vielen gut qualifizierten Frauen erhalten eine Chance und stoßen nicht mehr an die gläserne Decke. Insbesondere dort, wo die feste Quote gilt, gibt es deutliche Ergebnisse.

Die Quote wird die Unternehmenskultur in Deutschland nachhaltig zum Besseren verändern. Davon bin ich überzeugt. Die Zahlen des Berichts zeigen aber auch: Das kann nur ein Anfang sein. Denn dort wo keine feste Quote gilt, bewegt sich nach wie vor zu wenig. Der Frauenanteil beträgt etwa in den Vorständen nur 6,1 Prozent. Ich halte es deswegen für nicht hinnehmbar, wenn sich Unternehmen auf Dauer eine Zielgröße von 0 setzen, was den Frauenanteil in Vorständen angeht. Hier erwarte ich, dass die Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden«.

Dr. Katarina Barley betont weiter: »Wir müssen dafür sorgen, dass Teilzeitbeschäftigung kein Karrierekiller mehr darstellt, wenn es um höhere Führungspositionen geht. Auch hier müssen wir die Möglichkeiten verbessern«.

Bundesjustizminister Heiko Maas:

"Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Mit der Quote sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Wir haben heute die am besten ausgebildete Generation von Frauen. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre ein gravierender wirtschaftlicher Nachteil.

Stimmen, die behauptet haben, es gebe nicht genug qualifizierte Frauen, sind verstummt: Das Gesetz zur Frauenquote wird von den Unternehmen akzeptiert. Die erste umfassende Auswertung ergibt insgesamt eine positive Tendenz. Die Zahl der weiblichen Aufsichtsräte in den Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, ist deutlich gestiegen. Die Mehrzahl der Unternehmen hat sich fristgerecht verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar.

Auffällig ist: Es sind besonders die Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, die auch eine deutliche Steigerung ihres Frauenanteils in den übrigen Ebenen planen. Die feste Quote für den Aufsichtsrat wirkt also in das gesamte Unternehmen hinein.

Mehr Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen. Das sind gute Zukunftsaussichten«.

Privatwirtschaft

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen liegt bei mittlerweile 27,3 Prozent. Vor zwei Jahren betrug dieser noch 22,9 Prozent.

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten erstmals ab dem 30. September 2015 bis zum 30. Juni 2017 Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene unterhalb des Vorstands festlegen. Diese Zielgrößen konnten für das Geschäftsjahr 2015 vollständig und für das Geschäftsjahr 2016 für die börsennotierten Unternehmen ausgewertet werden.

Der öffentliche Dienst

Im öffentlichen Dienst zeichnen sich überwiegend positive Entwicklungen ab. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch verpflichtet, für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, Quoten einzuhalten. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze. In den wesentlichen Gremien hat der Bund darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird.

Und auch hier zeigt sich, dass verbindliche Regelungen deutliche Ergebnisse bringen. Über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, sind Frauen. In wesentlichen Gremien sind die Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, mit 41,8 Prozent fast paritätisch besetzt.

In der Bundesverwaltung beträgt der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst aktuell 33 Prozent. Es zeigt sich jedoch auch, dass der Frauenanteil mit steigender Leitungsebene deutlich abfällt.

Interaktives Datentool

In einem interaktiven Datentool werden die Daten der Unternehmen, die eine feste Quote für den Aufsichtsrat einhalten müssen, sowie die Daten der obersten Bundesbehörden optisch aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es ermöglicht allen Interessierten einen Blick auf den Fortschritt in einzelnen Branchen, Regionen oder auf unterschiedliche Managementebenen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu werfen. Auch den öffentlichen Dienst des Bundes, also alle obersten Bundesbehörden und ihre Frauenanteile an Leitungsfunktionen, können genau unter die Lupe genommen werden. Ein weiterer Ausbau des Datentools für alle vom Gesetz betroffenen Unternehmen wird in Kürze erfolgen.

 

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