Ausländische Berufsabschlüsse: 5 Prozent mehr Anerkennungen im Jahr 2020

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44.800 Abschlüsse in Deutschland anerkannt – weniger Neuanträge gestellt  

Im Jahr 2020 wurden bundesweit 44.800 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren das 5 % mehr Anerkennungen als im Vorjahr (42.500). Abgenommen hat dagegen die Zahl an Neuanträgen. 2020 wurden 42.000 neue Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gestellt, das waren 3 % weniger als im Jahr 2019 (43.100).


Corona überlagert Einfluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf Anerkennungen

Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland regelt und beispielsweise beschleunigte Verfahren bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vorsieht. Inwiefern die Corona-Krise einen Anstieg an Neuanträgen aufgrund des FEG verhinderte, lässt sich mit den vorliegenden Zahlen nicht ermitteln. Ein dämpfender Corona-Effekt liegt jedoch nahe, da beispielsweise pandemiebedingte Einreisebeschränkungen die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte erschwerten.


Zwei Drittel aller Anerkennungen in medizinischen Gesundheitsberufen

Im Jahr 2020 war mit 29.900 Anerkennungen ein Plus von 8 % im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe zu verzeichnen. Der starke positive Trend der Vorjahre wurde damit deutlich gebremst: 2019 hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr noch bei 24 % gelegen, 2018 bei 27 % und 2017 bei 19 %. Auch hier ist ein Einfluss der Corona-Krise auf die aktuellen Zahlen anzunehmen. Insgesamt waren im Jahr 2020 erneut zwei Drittel (67 % beziehungsweise 29.900) aller anerkannten Berufsabschlüsse im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe zu verzeichnen (2019: 27.700 beziehungsweise 65 %).


Erstmals Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner anerkannt

Seit 2020 sind in Deutschland die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege zum einheitlichen Berufsbild der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns zusammengeführt. Die große Mehrheit der Anerkennungen erfolgte 2020 noch im abzulösenden Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger*in (15.500), allerdings wurden bereits die ersten 800 Anerkennungen im neuen Beruf Pflegefachfrau/-mann registriert. Die betreffenden ausländischen Fachkräfte sind damit die ersten Personen, die diese Berufsbezeichnung tragen – noch bevor die ersten Auszubildenden zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann ihre Ausbildung beenden. In den beiden weiteren auslaufenden Berufen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in wurden 400 und im Beruf Altenpfleger*in noch 100 Qualifikationen anerkannt.


Gesundheits- und Krankenpfleger*innen am häufigsten anerkannt

Die Liste der am häufigsten anerkannten Berufe hat sich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert: Sie wird weiterhin angeführt vom Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger*in mit 15.500 Anerkennungen (2019 ebenfalls 15.500). Mit deutlichem Abstand folgten die Berufe Arzt/Ärztin mit 7.600 (2019: 7.400), danach die länderrechtlich geregelten Berufe Ingenieur*in mit 2.500 (2019: 2.800), Lehrer*in mit 2 100 (2019: 2.000) und Erzieher*in mit 1 200 Anerkennungen (2019: 900).


Berufsabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina am häufigsten anerkannt

Im Jahr 2020 wurden Berufsabschlüsse aus über 150 Ausbildungsstaaten als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt.

Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (11.400), übrigem Europa (16.500) und Asien (11.300) lagen deutlich vor den anderen Regionen der Welt. Nach einzelnen Staaten betrachtet wurden Anträge aus Bosnien und Herzegowina (3.600), Serbien (3.400) und Syrien (3.100) am häufigsten positiv beschieden.


Insgesamt 59.000 bearbeitete Anerkennungsverfahren

Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2020 rund 59.000 (2019: 57.300) Anerkennungsverfahren. Gut vier von fünf Verfahren betrafen reglementierte Berufe (48.300), ein Fünftel nicht reglementierte Berufe (10.700). Der überwiegende Teil (77 %) der bearbeiteten Verfahren (45.400) unterlag dem Bundesrecht, 23 % (13.600) dem Landesrecht.

 

Hintergrund
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.

 

 

 

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