Pendlerpauschale: 88 Prozent der Berufspendler*innen nutzen das Auto
In der Debatte über steigende Benzinpreise und die CO2-Abgabe wird immer wieder auf die Entlastung von Vielfahrenden durch die Pendlerpauschale verwiesen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen berechnet, wie viele Pendlerinnen und Pendler für ihren Arbeitsweg zumindest teilweise das Auto nutzen.
Demnach gaben im Jahr 2017 rund 18,4 Millionen Pendler*innen an, mindestens einen Teil der Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren. Das entsprach einem Anteil von 88 %.
Die Pendlerpauschale wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2021 von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer angehoben, um gerade Pendler*innen mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Sie kann unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. 2017 hatten 7,5 Millionen Pendler*innen einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern. Nach eigenen Angaben legten sie dabei eine Strecke von insgesamt rund 27 Milliarden Kilometern zurück. 13,4 Millionen Pendler*innen hatten den Daten aus den Steuererklärungen zufolge einen Arbeitsweg von höchstens 20 Kilometern zurückzulegen.
Auto kommt bei Arbeitswegen ab 20 Kilometer seltener zum Einsatz
Dabei kommt das Auto bei kürzeren Arbeitswegen etwas häufiger zum Einsatz als bei längeren: Pendelnde mit einem Arbeitsweg bis zu 20 Kilometern gaben zu gut 90 % an, teilweise das Auto zu nutzen. Bei Pendelnden mit einem Weg zur Arbeit von mehr als 20 Kilometern waren es 83 %. Allerdings wurden nur die Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Dieser Wert wird bei kurzen Arbeitswegen, die sich leicht zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen lassen, häufig nicht erreicht. Übers ganze Jahr betrachtet, legten die Autopendler*innen im Schnitt eine Strecke von 3 434 Kilometern zurück, das ergab eine Gesamtstrecke von rund 63 Milliarden Kilometern.
Methodischer Hinweis
Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
VERWEISE
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