Beratungsangebot für internationale Fachkräfte

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Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Arbeitsminister Hubertus Heil und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlev Scheele haben sich auf die Einrichtung einer »Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung« geeinigt. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten. Sie wird bei der Zentralstelle für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt und ab 2020 für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung von 2020 bis 2023 mit 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Für den Aufbau werden noch in 2019 bis zu 500.000 Euro bereitgestellt. Am 1. Februar 2020 soll die ZSBA ihre Arbeit aufnehmen.

Ergänzende Hintergrundinformation

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wird bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) angesiedelt und als Modellvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zunächst für eine Phase von vier Jahren gefördert. Die Ausgestaltung des Vorhabens ist in einer trilateralen Verwaltungsvereinbarung zwischen BMBF, BMAS und BA geregelt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten,
  2. zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden zu entlasten,
  3. das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter zu gestalten.

Die ZSBA hat die Aufgabe, Zuwanderungsinteressierte und Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens bzw. der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen im konkreten Fall zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten.

Zu ihrem Angebot gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort, die Unterstützung der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen sowie die Vermittlung von Kontakten zu inländischen Arbeitgebern und Qualifizierungsangeboten.

Die ZSBA schließt als bundesweit zentrale Anlaufstelle für im Ausland lebende Anerkennungssuchende eine Lücke im vorhandenen Beratungsangebot. Sie arbeitet eng mit den vorhandenen Beratungs- und Informationsstrukturen zusammen und baut auf diesen auf.

 

 

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