Deutschland bei ausländischen Fachkräften gefragt - insbesondere in der Pflege

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Neue Anerkennungszahlen spiegeln großes Interesse an Fachkräftezuwanderung – starke Zuwächse in Pflegeberufen 

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeiten des Anerkennungsgesetzes des Bundes und lassen ihre ausländischen Berufsqualifikationen bewerten. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes hat sich die jährliche Antragszahl verdoppelt. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zwischen 2012 und 2018 wurden insgesamt rund 140.700 Anträge gestellt. Dazu sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

»Qualifizierte Fachkräfte haben ein großes Interesse an einer Beschäftigung in Deutschland, das zeigen die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das Anerkennungsverfahren zur Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen ist dabei die verlässliche Orientierungshilfe für Fachkräfte und Betriebe. Es stellt sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind. Gleichzeitig erleichtert es die rasche Integration von Zugewanderten in qualifizierte Beschäftigung und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird ab kommendem Jahr insbesondere für beruflich Qualifizierte weitere Zugänge schaffen – der Nachweis der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen mit den deutschen Standards gewinnt dann nochmals an Bedeutung. Die steigende Nachfrage nach Berufsanerkennung muss uns anspornen, das Anerkennungssystem weiterzuentwickeln. Mir ist wichtig, dass das Anerkennungsverfahren noch schneller, transparenter und bekannter wird. Für zuwanderungsinteressierte Fachkräfte schaffen wir deshalb eine Anlaufstelle aus einer Hand. Gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit richten wir die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ein. Sie wird zu Fragen der Anerkennung individuell informieren und bei den Verfahren unterstützen«.

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob ein ausländischer Berufsabschluss dem jeweiligen deutschen Referenzberuf entspricht. Im Jahr 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit rund 29.200 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt (plus 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Bei der Gesundheits- und Krankenpflege wuchs die Zahl sogar um mehr als 30 Prozent auf fast 11.500 Anträge (2017: gut 8.800 Anträge), sie war damit der mit Abstand nachgefragteste Beruf. Fast die Hälfte der Ausbildungen hierzu wurde in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder auf den Philippinen erworben. Hinzu kommen mehr als 9.900 Anträge zu Berufen in Landeszuständigkeit wie etwa Ingenieure oder Lehrer. Zusammengenommen wurden gut 39.000 Anträgen im vergangenen Jahr neu gestellt.

Laut der Anerkennungsstatistik zu Bundesberufen wurde im Jahr 2018 bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren eine volle Gleichwertigkeit festgestellt. In nur 2,3 Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit anerkannt werden. Der übrige Anteil (9,7 Prozent) entfiel auf eine teilweise Gleichwertigkeit bei so genannten nicht reglementierten Berufen (z.B. Elektroniker oder Kaufleute) und der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (35,5 Prozent), wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung insbesondere für medizinische Gesundheitsberufe, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war.

Bei Mehr als zwei Drittel der 2018 gestellten Anträge (69,4 Prozent) stammte die berufliche Qualifikation aus einem Drittstaat, darunter vor allem Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge). Hervorzuheben sind auch die Philippinen, hier haben sich die Antragszahlen von 744 Anträgen im Jahr 2017 auf 1.605 Anträge in 2018 mehr als verdoppelt.

Der rechtliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren besteht unabhängig vom Wohnort. Daher können auch im Ausland lebende Personen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Im Jahr 2018 machten deutlich mehr Fachkräfte von dieser Möglichkeit Gebrauch (5.958 gegenüber 3.597 im Vorjahr).

 

 

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