Nach langer Krankheit zurück in den Job: Betrieb muss Eingliederungsmanagement anbieten

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BGW unterstützt Unternehmen mit neuem Praxisleitfaden zum Thema 

Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden.


Betrieb muss BEM anbieten

Vielen Beschäftigten fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit leichter, wenn diese professionell gesteuert und ihr Wiedereinstieg bereits während der Arbeitsunfähigkeit unterstützend vorbereitet wird. Dazu dient das BEM, das alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX anbieten müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die betreffenden Beschäftigten selbst können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

Erfolgsfaktoren

»Das BEM zielt nicht darauf, dass die Erkrankten am Arbeitsplatz wieder reibungslos funktionieren«, stellt Jörg Kramarczyk, BEM-Experte der BGW, klar. »Vielmehr sollen sie im Betrieb so respekt- und rücksichtsvoll unterstützt werden, dass sie eine reelle Chance haben, in ihre Tätigkeit zurückzufinden - auch bei eventuell bleibender gesundheitlicher Einschränkung.« Ob die Wiedereingliederung gelingt, hängt unter anderem von der Wertschätzung der Unternehmensleitung für die Angestellten ab, und davon, ob die Gesundheit der Betroffenen wirklich im Zentrum des Eingliederungsprozesses steht.

Weiter gehört eine vertrauensvolle Atmosphäre zu den Erfolgsbedingungen. »Erkrankte müssen sich darauf verlassen können, dass die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und sensible Daten wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden«, betont Kramarczyk.

Pluspunkte fürs Unternehmen

Von einem BEM profitieren nicht nur die betreffenden Beschäftigten. Dem Unternehmen bleiben qualifizierte und erfahrene Beschäftigte mit ihrem Know-how erhalten. Weiter verringern sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und darüber hinaus fördert ein fairer Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Angestellten die Identifikation mit dem Betrieb und ein gutes Image.

Verschiedene Personen beteiligt

Außer dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin und der betreffenden Person selbst wirken am BEM die betriebliche Interessenvertretung - soweit vorhanden, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung mit. Unterstützung leisten zudem die Rehabilitationsträger beziehungsweise bei schwerbehinderten Beschäftigten die Integrationsämter.

Individuell vorgehen

Das BEM ist immer abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und vom jeweiligen Fall. »Daher gibt es kein einheitliches Vorgehen, das für alle Unternehmen gleich abläuft«, erläutert Jörg Kramarczyk von der BGW. »Die Beteiligten haben Spielraum, es auf Basis der gesetzlichen Grundlagen individuell zu entwickeln und auf die Erfordernisse vor Ort auszurichten«.

Praxisleitfaden der BGW

Die BGW gibt in ihrem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden »Betriebliches Eingliederungsmanagement« Tipps, welche grundlegenden Eckpunkte man dabei bedenken sollte. Für das BEM im Einzelfall erläutert sie insbesondere die einzelnen Prozessschritte. Für größere Unternehmen ab etwa 200 Beschäftigten stellt sie dar, wie sich ein einzelfallübergreifender systematischer Ansatz entwickeln lässt.

  

 

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