Stand der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Deutscher Bundestag 4

Das Thema der befristeten Beschäftigung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen wurde von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke behandelt.

Danach erhöhte sich bei diesem Personenkreis der Anteil der befristeten Beschäftigungen von 56,7 Prozent im Jahr 2000 auf 69,8 Prozent im Jahr 2010. In den Jahren 2020 und 2021 nahm dieser Anteil wieder ab und sank auf 67,5 Prozent bzw. 67,1 Prozent. 

Gemäß dem »Barometer für die Wissenschaft«, welches vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) erstellt wurde, bewerten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre berufliche Zufriedenheit in Deutschland positiv. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung behalte die Entwicklung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Befristungspraxis von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, im Blick und identifiziere Handlungsbedarf auf Grundlage von wissenschaftlichen Untersuchungen, Befragungen und dem Austausch mit Akteuren im Wissenschaftssystem.

Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) durch die InterVal GmbH in Kooperation mit dem HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) habe ergeben, dass sich die Laufzeiten von befristeten Verträgen nach der Novellierung im Jahr 2016 verbessert haben, jedoch nicht stabil geblieben sind. Bei Drittmittelfinanzierung stimmten Vertrags- und Projektlaufzeiten in den meisten Fällen überein, Abweichungen sind aus Sicht der Beschäftigten meist gut begründet. Die Evaluation habe auch gezeigt, dass es immer noch eine beträchtliche Anzahl an Kurzbefristungen von einem Jahr oder weniger gibt und die Befristungsquoten nur geringfügig gesunken sind.

Die bevorstehende Reform des WissZeitVG werde diese Probleme in der Befristungspraxis ansprechen.


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