BIBB fordert Modernisierung des Ausbildungspersonals

Hände am Notebook

BIBB-Studie mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kommt in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass die Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder modernisiert und weiterentwickelt werden sollte. Gründe hierfür sind unter anderem umfangreiche neue Herausforderungen und Veränderungen in der Arbeitswelt, denen auch die berufliche Bildung nicht zuletzt durch die wachsende Bedeutung von Digitalisierung und Nachhaltig­keit unterworfen ist und die auch vor der Qualifizierung des Ausbildungspersonals nicht haltmachen.

Drei Handlungsempfehlungen stehen im Mittelpunkt der BIBB-Studie. So sollte die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in ihrer aktuellen Fassung aufgrund der gestaltungsoffenen Formulierungen beibehalten, aber durch entsprechende Weiterbildungsangebote und Auffrischungskurse ergänzt werden. Der Rahmenplan zur Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder sollte darüber hinaus inhaltlich angepasst sowie Prüfungsmethoden und -praxis weiterentwickelt werden.

Den Kern der Studie, die das BIBB im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt hat, bildete eine Online-Befragung unter insgesamt 3.855 Personen. Die Teilnehmenden waren insbesondere Ausbilder*innen, Prüfer*innen, Ausbildungsleitende und Personalverantwortliche überwiegend aus den Branchen Industrie, Handwerk und Öffentlicher Dienst. Mit rund 85 Prozent verfügte dabei eine große Mehrheit der Teilnehmenden selbst über eine erfolgreiche Prüfung nach AEVO oder nach Teil IV der Meisterverordnung (AMVO).

Für BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser sind die Ausbilder*innen die zentralen Akteure, die die duale Berufsausbildung in Deutschland entscheidend mitgestalten und ohne die diese keine Zukunft hätte. »Die Ergebnisse der BIBB-Studie zeigen die Notwendigkeit, die Qualifizierung des Ausbildungspersonals so weiterzuent­wickeln, dass neue Ansprüche an die betriebliche Ausbildungspraxis in einer sich zunehmend digitalisierenden Arbeitswelt zukunftsorientiert berücksichtigt werden können. Hierzu ist die intensive Zusammenarbeit aller handelnden Akteure in der Berufsbildung auch weiterhin erforderlich.«

Die Ergebnisse der Studie fließen nunmehr in die weiteren Beratungen zwischen dem Bund und den Sozialpartnern ein.

Hintergrund
Ausbilden darf in Deutschland nur, wer neben seiner persönlichen und fachlichen Eignung auch über die entsprechenden berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen und Kompetenzen verfügt. Worin diese konkret bestehen und wie der Nachweis darüber erbracht werden kann, gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vor, die auf § 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) basiert.

 

 

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