Geringqualifizierte: Mit beruflicher Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

bundesregierung

Geringqualifizierte Beschäftigte, die sich beruflich weiterbilden, erhalten demnächst eine Prämie: Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es 1.000 und 1.500 Euro. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden.

Im Zuge des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels werden immer mehr Fachkräfte gesucht. An den wenig Qualifizierten geht der Beschäftigungsaufschwung vorbei. Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Berufschancen für geringqualifizierte Beschäftigte verbessern.

Ohne Abschluss schlechte Karten

Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben immer schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt. Rund 20 Prozent der Geringqualifizierten sind arbeitslos, mit Berufsabschluss sind es dagegen nur fünf Prozent.

Wer auch in Zukunft mit den Veränderungen am Arbeitsplatz mithalten will, muss sich qualifizieren. Bisher tun dies noch zu wenige Geringqualifizierte. Allerdings wollen sich inzwischen immer mehr jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben weiterqualifizieren.

Manchmal ist es sogar notwendig, erst bestimmte Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT- Kenntnisse zu verbessern, bevor man eine Weiterbildung mit Abschluss macht. Das können die Arbeitsagenturen jetzt fördern.

Mit Weiterbildungsprämie zum Abschluss

Wer die ersten Hürden überwunden hat und mit einer Weiterbildung einen Abschluss nachholen will, bekommt einen Anreiz: die Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen beträgt 1.000 und 1.500 Euro.

Das Kabinett hat die Prämie und weitere Verbesserungen in einem Gesetz zur beruflichen Weiterbildung beschlossen.

Neu ist auch, dass Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse erhalten, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Bisher werden sie nur gefördert, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt. Damit können Weiterbildungen am Feierabend und am Wochenende nicht gefördert werden.

Schließt ein Unternehmen oder wird umstrukturiert, kommen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft. Geringqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) werden gefördert, wenn sie sich schon dort weiterbilden. Das hilft bei der Vermittlung in eine neue Beschäftigung (Job-to-Job). Die Arbeitsagentur fördert die Kosten für die Weiterbildung. Das Transferkurzarbeitergeld wird weitergezahlt.

 

 

 

Digitales Lernen während der Pandemie: Nicht die Lösung für alle Weiterbildungsprobleme
Weiterbildung in der Corona-Krise: Nicht alle profitierten gleichermaßen vom Ausbau des E-Learnings Während der Covid-19-Pandemie erlebte die digitale Weiterbildung einen beispiellosen Aufschwung, da Präsenzveranstaltungen vielfach nicht mehr...
Arbeitslosigkeit bei Personen mit niedrigem Bildungsabschluss ging 2022 wieder zurück
In Deutschland waren 25- bis 64-jährige Personen mit niedrigem Bildungsabschluss im Jahr 2022 seltener erwerbslos als vor der Corona-Pandemie 2019. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Erwerbslosenquote in dieser Personengruppe bei 6...
OECD-Beschäftigungsausblick 2022: Aussichten sehr ungewiss
Die Beschäftigungsaussichten sind infolge von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sehr ungewiss Die Arbeitsmärkte des OECD-Raums haben sich kräftig von der Coronapandemie erholt. Dennoch sind die weltweiten Beschäftigungsaussichten sehr...

.