Aufstiegs-BAföG wird deutlich attraktiver

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Bundeskabinett beschließt AFBG-Novelle   

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder »Aufstiegs-BAföG«, setzt ein weiteres wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung.

Mit dem AFBG werden Teilnehmer*innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

2018 wurden rund 167.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG (früher »Meister-BAföG«) 1996 konnten rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliardem Euro ermöglicht werden.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird als ein wichtiges Element der Novelle der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Dies kommt insbesondere Vollzeitschüler*innen in den sozialen Berufen zugute. Daneben wird der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende sowie der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag wie auch der Bestehenserlass erhöht, der ein wichtiges Anreizelement darstellt, erfolgreich an der Prüfung teilzunehmen.

Der Existenzgründungserlass wird deutlich verbessert und die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder ausgebaut. Darüber hinaus wird als weiteres Kernelement der Novelle das Förderangebot auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und der HwO zu verankernden beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung weiter gestärkt.
 

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