Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

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Betrieben liegen oftmals zu wenig passende Bewerbungen vor

Für Menschen mit Schwerbehinderungen ist der Weg in eine Beschäftigung nach wie vor schwierig

Viele Betriebe mit schwerbehinderten Menschen in ihrer Belegschaft sehen keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderungen in Bezug auf Arbeitsmotivation, Leistungsfähigkeit, Einarbeitung, Fehlzeiten, soziale Einbindung oder Belastbarkeit.

Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Schwerbehindertenquote wird allerdings nach wie vor von vielen Betrieben nicht erreicht und die Inklusion von schwerbehinderten Personen in den Arbeitsmarkt bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe.

Ein Großteil der Betriebe, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote nicht erfüllen und deshalb eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen, nennen einen Mangel an passenden Bewerbungen als Begründung. Das trifft auf 80 Prozent der befragten Betriebe zu. Etwa 20 Prozent der Betriebe geben fehlende Flexibilität beim Kündigungsrecht als Grund für das Unterschreiten der Schwerbehindertenquote an. Befürchtungen bezogen auf eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit von Menschen mit Schwerbehinderungen werden von ebenfalls knapp 20 Prozent der Betriebe genannt. Gut 10 Prozent der Betriebe geben Bedenken bezüglich der Mehrarbeit für Kolleginnen und Kollegen als Begründung an.

Nach ihren Erfahrungen mit Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung gefragt, sehen knapp 80 Prozent der befragten Betriebe keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderung in Bezug auf die soziale Einbindung und gut 70 Prozent in Bezug auf die Arbeitsmotivation. Bei der Einarbeitung können knapp 70 Prozent der Betriebe keinen Unterschied erkennen, bei der Leistungsfähigkeit sind es knapp 60 Prozent. Bezogen auf Fehlzeiten und Belastbarkeit gab jeweils etwa die Hälfte der Betriebe an, keine Unterschiede zu erkennen.

»Dass dennoch fast 20 Prozent der Betriebe, die die Ausgleichsabgabe zahlen, dies mit einer potenziell eingeschränkten Leistungsfähigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung begründet, lässt sich so interpretieren, dass immer noch in einigen Betrieben Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen vorhanden sind, die es abzubauen gilt«, erläutert Karolin Hiesinger vom IAB.

»Angesichts der niedrigen Erwerbsquote bleibt die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die demografische Entwicklung lässt in den kommenden Jahren vielerorts eine alternde Belegschaft erwarten. Angesichts dieser Entwicklung und der sich verschärfenden Fachkräfteengpässe wird es in Zukunft auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten mehr denn je von Bedeutung sein, Menschen mit Schwerbehinderungen möglichst umfassend in den Arbeitsmarkt zu integrieren«, erklärt Alexander Kubis (IAB).

Hintergrund
Die Studie beruht auf den Daten der IAB-Stellenerhebung, die als Quartalsbefragung durchgeführt wird. Im vierten Quartal 2020 wurden 20.115 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt. Hierbei wurden auch Sonderfragen zu Menschen mit Schwerbehinderungen gestellt.

 

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