Anstieg von »wettbewerbsverzerrend agierenden Soloselbstständigen« im Handwerk

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ZDH und DGB fordern Politik zum Handeln auf 

In einer »Gemeinsamen Erklärung zur Situation von Soloselbstständigen im Handwerk« weisen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die zunehmende Anzahl von Soloselbstständigen im Handwerk hin, die wettbewerbsverzerrend agieren.

Mit diesen Formen der Soloselbständigkeit kommt es zu gezielten Unterbietungsstrategien, die einem fairen Leistungswettbewerb und dem Tarifgefüge schaden. Immer öfter werden wettbewerbsverzerrende Subunternehmerstrukturen eingerichtet oder das Reisegewerbe bedenklich genutzt. Die zunehmende digitale Vermittlung handwerklicher Dienstleistungen über Online-Plattformen begünstigt solche Fehlentwicklungen.

»Missbräuchliche Formen der Soloselbstständigkeit können nicht im Interesse eines lebendigen und zukunftsfähigen Handwerks sein. Deshalb ist der Gesetzgeber jetzt zum Handeln aufgefordert. Der gesetzliche Rahmen für Soloselbstständige muss so abgesteckt werden, dass er einem fairen Wettbewerb garantiert und Menschen nicht lebenslang von staatlichen Transferleistungen abhängig macht«, fordert Stefan Körzell, Mitglied des Bundesvorstands des DGB.

»Der gegenwärtig festzustellende Trend zur Soloselbstständigkeit wird dann problematisch, wenn er zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen führt, die reguläre Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden ins Abseits drängen«, betont Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH).

In der Erklärung, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe erarbeitet hat, wird eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgelistet, um Wettbewerbsverzerrungen durch Soloselbstständige zu minimieren. So sehen ZDH und DGB die Politik in der Pflicht, vor allem durch eine verpflichtende soziale Absicherung missbräuchliche Formen von Soloselbstständigkeit unattraktiver zu gestalten. Insoweit unterstützen ZDH und DGB nachdrücklich die Pläne der Bundesregierung, eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einzuführen. Darüber hinaus wird aber weiterer Handlungsbedarf gesehen, beispielsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung, im Arbeitsschutz, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht sowie bei der Zusammenarbeit mit dem Zoll bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Am Ende sind aber auch die Tarifpartner in den einzelnen Handwerksbranchen aufgefordert, vor allem durch eine stärkere Tarifbindung für gute Arbeitsbedingungen und faire Wettbewerbsstrukturen zu sorgen.

 

 

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