Hohe Wachstumsraten bei Erwerbsmigration

3 Hände vor deutscher Flagge

Ende 2018 waren rund 10,9 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren darunter rund 266.000 Ausländer*innen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Zum Jahresende 2017 waren es noch 217.000 gewesen. Damit erreichte die jährliche Wachstumsrate bereits das dritte Jahr in Folge einen Wert von über 20 %. Zu den Hauptherkunftsländern dieses Personenkreises zählten Indien (12 %), China (9 %), Bosnien und Herzegowina (8 %) sowie die Vereinigten Staaten (7 %).

Die Ende 2018 im AZR mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erfassten Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten waren im Durchschnitt 35 Jahre alt und zumeist männlich (68 %). In 220.000 Fällen (83 %) waren sie mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und in 46.000 Fällen (17 %) mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis im AZR registriert.

Die Erwerbsmigration von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten hat in den vergangenen Jahren besonders stark zugenommen: Ende 2018 stellten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo sowie Mazedonien zusammen knapp 25 % aller Ausländer*innen mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Zum Jahresende 2015 hatte der Anteil noch bei rund 9 % gelegen. Der Anstieg dürfte nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass Staatsangehörigen dieser Länder durch die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer in den Jahren 2014 und 2015 der Zugang zu humanitären Aufenthaltstiteln erschwert wurde und für diese Personengruppe seit 2016 ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht. Im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung (§ 26 der Beschäftigungsverordnung) können Staatsangehörige der genannten Länder bis Ende 2020 grundsätzlich erleichterten Arbeitsmarktzugang erhalten, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und sie in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Seit Ende 2015 hat die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln aus den Westbalkanstaaten nur geringfügig zugenommen (+7.000), während die Anzahl der Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit von 13.000 auf 66.000 (+53.000) angestiegen ist.

Methodische Hinweise
Zu Erwerbsmigrant*innen zählen Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten, die im AZR mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach §§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes registriert sind. Diese Gruppe bildet nicht alle ausländischen Erwerbspersonen in Deutschland ab, da auch für Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten generell und für Personen aus Drittstaaten mit anderen Aufenthaltstiteln (zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge) teilweise Zugang zum Arbeitsmarkt besteht.

Die Zahl der insgesamt im AZR registrierten Ausländer*innen Ende 2018 stieg um rund 292.000 beziehungsweise 2,7 % im Vergleich zum Jahresende 2017. Bei der Interpretation dieser Bestandsveränderungen muss, ebenso wie für die Jahre 2016 und 2018, eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen im AZR beachtet werden. Unter Nacherfassungen sind bestandsverändernde Registrierungen von Zugängen beziehungsweise Abgängen eines Jahres zu verstehen, die bereits in einem vorherigen Jahr stattgefunden haben. Das zeitliche Auseinanderfallen von Ereignisdatum und Erfassungsdatum im AZR betraf 2016 vor allem Schutzsuchende, die im Jahr 2015 eingereist waren. In den Jahren 2017 und 2018 betrafen die Nachmeldungen hingegen hauptsächlich EU-Ausländer*innen in Berlin.

   

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