Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland
Bei Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im gesamten Bundesgebiet wurden im ersten Halbjahr 2022 Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 17 Millionen Euro festgesetzt.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Parlamentarische Anfrage berichtet, betrug die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im ersten Halbjahr 2022 rund 21,7 Millionen Euro.
In den operativen Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren zum 30. Juni 2022 insgesamt 7.684 Arbeitskräfte eingesetzt.
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