CHE: Verbesserung des dualen Studiums erforderlich

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Das duale Studium boomt, aber dennoch gibt es Verbesserungspotenzial. Vor allem die Schaffung klarerer rechtlicher Rahmenbedingungen, die Einführung einer Mindestvergütung für dual Studierende und die Entwicklung transparenter Qualitätskriterien für die Praxisphasen sollten ganz oben auf der Agenda stehen.

Dafür plädierte das CHE im Rahmen der jüngsten Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab­schätzung zur wissenschaftlichen Studie »Duales Studium: Umsetzungsmodelle und Entwicklungsbedarfe«.

Das Gremium beschäftigte sich am 20. September 2023 mit den Stellungnahmen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) mit einer Reihe von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des dualen Studiums, welche das CHE Centrum für Hochschulentwicklung gemeinsam mit dem f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung im Rahmen ihrer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragten Studie »Duales Studium: Umsetzungsmodelle und Entwicklungsbedarfe« erarbeitet hatten.

Der Bundestag hatte das BIBB und den KMK Hochschulausschuss gebeten, diese Verbesserungsvorschläge zu erörtern und dazu Stellung zu nehmen. Das Ergebnis liegt nun in Form einer Bundestagsdrucksache vor. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die in der KMK vertretenen 16 Bundesländer wenig konkreten Handlungsbedarf sehen.

»Für die dual Studierenden ist es wichtig, dass bestehende Lücken insbesondere mit Blick auf die Verbindung von Hochschulbildung und Tätigkeit im Unternehmen bundesweit geschlossen werden. Deshalb sollte die KMK einen Rahmenbeschluss mit wichtigen Eckpunkten zur Reform des dualen Studiums fassen, ähnlich wie sie es 2009 sehr wirkungsvoll beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte getan hat«, so Sigrun Nickel, Leiterin Hochschulforschung beim CHE und Projektleiterin der Studie.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben CHE und f-bb auf folgende Punkte in der während der Ausschusssitzung debattierten Positionen von BIBB und KMK Hochschulausschuss reagiert:

1. Klarere rechtliche Rahmenbedingungen

Das BIBB pflichtet in seiner Stellungnahme den Empfehlungen von CHE und f-bb zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in vier zentralen Punkten bei:

  • Beschäftigungsverträge als Zulassungsvoraussetzung in allen Landeshochschulgesetzen vorschrei­ben,
  • klarere Vorgaben für die Einbindung von Praxis- und Sozialpartnern in allen Landeshochschul­gesetzen machen,
  • die bestehende Komplexität der Regelungsstrukturen reduzieren, um Studieninteressierten und Praxispartnern die Orientierung zu erleichtern und
  • das alles so umsetzen, dass die Vielfalt der Angebote und Studiengangsmodelle in der deutschen Hochschul­landschaft nicht beeinträchtigt wird.

Demgegenüber wird dieser Handlungsbedarf vom KMK Hochschulausschuss weitgehend nicht geteilt. CHE und f-bb halten an ihren Empfehlungen zu den gesetzlichen Regelungen des dualen Studiums fest und betonen noch einmal deren Wichtigkeit. Der Bund sollte hier eine Systemverantwortung übernehmen und den Anpassungsbedarf gemeinsam mit den Ländern dis­kutieren.

2. Einführung einer Mindestvergütung

Der KMK Hochschulausschuss betont in seiner Stellungnahme, dass eine Vergütungsuntergrenze im dualen Studium ein Mindestmaß an sozialer Absicherung für die geleistete Arbeit bei den koope­rierenden Unternehmen darstellt. Die von CHE und f-bb vorgeschlagene Orientierung am BAföG müsse näher geprüft werden.

Das BIBB hingegen hält eine Sozialleistung wie das BAföG als Ver­gleichsgröße für gänzlich ungeeignet. Insgesamt bleibt es somit völlig offen, ob und welche Schritte zur Einführung einer Mindestvergütung für dual Studierende konkret von wem unternommen werden.

Aus Sicht von CHE und f-bb ist es aber geboten, einen bundesweiten Standard verbindlich festzulegen. Die Studie hat ergeben, dass 1 Prozent der dual Studierenden gar kein Einkommen und 3 Prozent eine Vergütung von 300-600 € erhalten. Rund 38 Prozent erhalten 600 bis 900 € pro Monat und 58 Prozent liegen darüber. Rund die Hälfte aller befragten dual Studierenden wird zudem noch durch die Familie finanziell unterstützt.

Der Anteil derjenigen, die gar keine oder nur eine geringe Vergütung erhalten, ist zwar relativ klein, dennoch sollten Bund und Länder in Übereinstimmung mit Unternehmen und Sozialpartnern durch die Festlegung einer Mindest­vergütung dafür Sorge tragen, dass die im dualen Studium geleistete Arbeit generell ange­messen vergütet wird.

3. Qualitätssicherung der Praxisphasen verbessern

Die Studie von CHE und f-bb macht deutlich, dass der Theorie-Praxisverzahnung eine zentrale Bedeutung zukommt. Allerdings wird der in der Musterrechtsverordnung (MRVO) zur Akkreditierung von Studiengängen vorgeschriebenen Verantwortung der Hochschulen für die Qualitätssicherung der Praxisphasen oft nur unzureichend nachgekommen.

Der KMK Hochschulausschuss stellt dieses Prinzip in seiner Stellungnahme nicht in Frage, empfiehlt aber, Kernkriterien für die Qualitätssicherung der Praxisphasen durch die Hochschulen im Rahmen der Akkreditierung zu entwickeln. Zugleich empfiehlt das BIBB, dass im Rahmen der Akkreditierung geprüft werden soll, ob ein lernortübergreifendes Qualitätssicherungssystem für das duale Studium vorliegt.

Beides ist grundsätzlich zu befürworten, jedoch sollte eine Bitte an den Akkreditierungsrat gerichtet werden, auf Basis der genannten Vorschläge geeignete Prüfkriterien für die Akkreditierung dualer Studiengänge vorzulegen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Qualitätssicherung bei der Anrechnung berufspraktischer Leistungen und die verbindliche Absprache von Praxisinhalten gerichtet werden. Sowohl der KMK Hochschulausschuss als auch das BIBB pflichten einer entsprechenden Empfehlung in der Studie von CHE und f-bb ausdrücklich bei.


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