Numerus Clausus an deutschen Hochschulen 2023/24

NC an deutschen Hochschulen 2023 2024

Hamburg und Berlin weisen für das kommende Wintersemester mit 62,8 bzw. 61,2 Prozent die höchsten NC-Quoten im Ländervergleich auf.

Es folgen Baden-Württemberg und Bremen, wo jeweils mehr als die Hälfte der Studienangebote zulassungsbeschränkt sind. In Thüringen haben Studieninteressierte weiterhin die niedrigsten Auswahlhürden. Hier findet mit einem NC-Anteil von 19,6 Prozent lediglich bei jedem fünften Studiengang eine Auswahl unter den Studienbewerber*innen statt.

In solchen zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze limitiert. Über die Vergabe der Plätze entscheiden dann die Abiturnoten und ggf. weitere Kriterien, wie z.B. das Ergebnis bei einem Auswahltest. In zulassungsfreie Studiengänge können sich dagegen alle Personen einschreiben, welche die formellen Zulassungsvoraussetzungen, wie etwa das Abitur, erfüllen.

Lediglich in Sachsen und Berlin gab es im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Anstieg der NC-Quoten. Bemerkenswert ist der Rückgang im Saarland (-14,1 Prozentpunkte). Waren im vergangenen Wintersemester noch rund zwei Drittel der Studienangebote zulassungsbeschränkt, sind es aktuell nur noch die Hälfte. Dies kam im Wesentlichen durch die Aufhebung vieler NCs in Lehramt-Studiengängen der Universität des Saarlandes sowie bei Studienangeboten der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes zustande.

Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge WS 2023 24

 

Im Städte-Vergleich zeigen sich recht deutliche Unterschiede in der NC-Quote. Neben den beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin weisen auch Köln, Karlsruhe, München, Leipzig und Konstanz NC-Quoten von mehr als 50 Prozent auf.

Deutschlandweit ist der Numerus Clausus-Anteil in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken, von 45,5 Prozent im Wintersemester 2013/14 auf 37,9 Prozent im Wintersemester 2023/24.

»Ein wesentlicher Faktor für den konstanten Rückgang der NC-Quoten in Deutschland in den vergangenen Jahren ist die Zunahme der Anzahl der Studienangebote bei einem gleichzeitigen Rückgang der Erstsemesterzahlen. Die Hochschulen können dann vermehrt Zulassungsbeschränkungen fallen lassen, was ja vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels auch politisch gewollt ist: Beispielsweise hat Hamburg kürzlich angekündigt Zulassungsbeschränkungen im Lehramt fallen zu lassen«, erklärt Cort-Denis Hachmeister, Experte für Hochschulzugang beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

Diese Entwicklung deckt sich mit den Ergebnissen von aktuellen Befragungen im Rahmen des CHE Hochschulrankings unter rund 80.000 Studierenden. Abgesehen von den Fächern Psychologie, Medizin und Wirtschaftspsychologie gaben dabei in allen im CHE Ranking vertretenen Fächern mehr als 80 Prozent der Studierenden an, an einer ihrer Wunschhochschulen eingeschrieben zu sein.

»Dass der überwiegende Teil der Studierenden in Deutschland in den vergangenen Jahren – unabhängig von der Abiturnote – ein Studium an der jeweiligen Wunschhochschule beginnen konnte, ist ein gutes Zeichen. Die Zeiten, in denen viele Studierende aufgrund hoher NC-Quoten auf nicht priorisierte Hochschulen ausweichen mussten, scheinen, abgesehen von Fächern wie Medizin und Psychologie, glücklicherweise der Vergangenheit anzugehören«, so Cort-Denis Hachmeister.

Je nach Fach, Hochschultyp und Abschlussart variiert die Numerus Clausus-Quote aber weiterhin stark: In den Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften sind bundesweit knapp die Hälfte der Studienangebote zulassungsbeschränkt. In den Sprach- und Kulturwissenschaften stehen dagegen drei von vier Studienangeboten allen Erstsemestern unabhängig von ihrer Abiturnote offen.

Studienangebote an Universitäten sind weiterhin zu einem geringeren Anteil (34,5 Prozent) mit einem NC belegt als die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen (38,6 Prozent). Bachelorstudiengänge weisen mit 37,7 Prozent NC-Quote erstmals einen etwas niedrigeren Wert auf als der Masterbereich (38,1 %).

Für die über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) im Zentralverfahren (Human-, Zahn-, Tiermedizin, Pharmazie) oder Dialogorientierten Serviceverfahren (weitere Studienfächer wie z.B. Psychologie) vergebenen Studienplätze endet die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester am 15. Juli. Derselbe Termin gilt in der Regel auch für von den Hochschulen selbst vergebene, örtlich zulassungsbeschränkte, Studienangebote. Für zulassungsfreie Studiengänge gelten meist längere Fristen, teilweise noch bis nach dem Start des Wintersemesters.

Hintergrund
Grundlage des »CHECK – Numerus Clausus an deutschen Hochschulen 2023/24« sind die NC-Daten des Hochschulkompasses der Hochschulrektorenkonferenz für knapp 22.000 Studienangebote im Wintersemester 2023/24 sowie entsprechende Daten der vergangenen Jahre. Die Länderquoten wurden bezogen auf das Sitzland der Hochschule ermittelt. Bei ortsbezogenen NC-Quoten werden alle Studienangebote am Studienort gezählt. Dadurch kann es bei Stadtstaaten zu kleineren Abweichungen zwischen Landes- und Ortsquote kommen. Bundesland, Hochschultyp, Abschlussart und Fächergruppe dienten als Analysekriterien. Autor des »CHECK – Numerus Clausus an deutschen Hochschulen 2023/24« ist Cort-Denis Hachmeister, an der Erstellung und Analyse beteiligt waren Anna Gehlke und Katja Hein von CHE Consult.


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