Kaufkraft des Mindestlohns ist längerfristig stärker gestiegen als die der Tariflöhne

 Mindestlohn 12 Euro

Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung

Der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns lag seit der Einführung im Januar 2015 insgesamt deutlich über dem Aufwuchs der Tariflöhne im gleichen Zeitraum. Die Kaufkraft des Mindestlohns war im September 2023 11,6 Prozent höher als bei der Einführung im Januar 2015. Die Tariflöhne haben seitdem 3,8 Prozent an realem Wert verloren.

Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Mindestlohnkommission soll sich bei der Empfehlung über die Anpassung des Mindestlohns an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Die Ampel-Koalition hob den Mindestlohn einmalig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro an. Bis Januar 2022 waren die Tariflöhne stärker angestiegen als der Mindestlohn.

Real stiegen die Tariflöhne seit der Einführung des Mindestlohns bis Januar 2022 um 3,7 Prozent, der Mindestlohn um 2,2 Prozent. Seitdem hat sich das Blatt gewendet. Der Mindestlohn stieg zwischen Januar 2022 und September 2023 real um 9,3 Prozentpunkte, die Tariflöhne sanken hingegen real um 7,6 Prozentpunkte.

»Das ist insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition zurückzuführen«, sagt Mario Bossler, Leiter der IAB-Arbeitsgruppe »Mindestlohn«.

»Die Mindestlohnerhöhungen konnten den inflationsbedingten Kaufkraftverlust mehr als ausgleichen«, führt IAB-Forscher Martin Popp aus. Dies gelte auch, wenn man berücksichtigt, dass Geringverdienende von der Inflation stärker betroffen sind als Besserverdienende. Eine Orientierung allein an der Tariflohnentwicklung hätte für diese Gruppe zu einem deutlichen Kaufkraftverlust geführt.

IAB-Direktor Bernd Fitzenberger erklärt: »Durch die Erhöhung des Mindestlohns konnte die Kaufkraft von Geringverdienenden zuletzt deutlich verbessert werden.« »Mindestlohnbeziehende können sich heute bei gleicher Arbeitszeit mehr leisten als noch bei der Einführung 2015«, so Fitzenberger weiter.


  VERWEISE  


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