Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag bestätigt

Deutscher Bundestag 4

Am Freitag, dem 23. Juni 2023, stimmten die Mitglieder des Deutschen Bundestages dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu.

Für den Entwurf votierten 388 Abgeordnete, 234 Parlamentarier stimmten dagegen, es gab 31 Enthaltungen.

Trotz der Gegenstimmen der Opposition wurde ein Entschließungsantrag, der von den Koalitionsfraktionen in Bezug auf den Gesetzentwurf eingebracht wurde, angenommen. Das Parlament lehnte jedoch zwei weitere Entschließungsanträge von den Fraktionen der CDU/CSU und Die Linke ab, wobei alle übrigen Fraktionen dagegen stimmten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf »zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung« den Herausforderungen in Bezug auf die Sicherung von Fachkräften und den deutschen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Obwohl vorrangig inländische und innerhalb der EU verfügbare Potenziale genutzt werden sollen, reicht dies nicht aus, um den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften zu decken. Daher möchte die Bundesregierung zusätzlich Fachkräfte aus Drittstaaten für die Erwerbsmigration nach Deutschland gewinnen und ihnen einen rechtmäßigen Aufenthalt gewähren.

Der im Jahr 2020 eingeführte Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglicht, hat sich bewährt. Basierend darauf sollen zukünftig drei Säulen die Fachkräfteeinwanderung stützen: die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule. Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung und umfasst weiterhin die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie nationale Aufenthaltserlaubnisse für ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschlüssen. Personen mit solchen Abschlüssen sollen künftig in der Lage sein, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben.

Durch den Gesetzentwurf werden die bestehenden Gehaltsschwellen für reguläre und Engpassberufe erheblich gesenkt, wobei der Spielraum der entsprechenden EU-Richtlinie (2021/1883) genutzt wird. Zudem wird eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss eingeführt, um den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Zukünftig sollen auch international Schutzberechtigte, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU erhalten können. Inhabern einer solchen Karte wird der Arbeitgeberwechsel erleichtert, und es werden Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland geschaffen, selbst wenn die Blaue Karte EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Darüber hinaus sollen der Familiennachzug für Inhaber einer Blauen Karte EU sowie die Erlangung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert werden.

Blue Card EU für IT-Spezialisten

Eine neue Maßnahme, die von der Bundesregierung vorgeschlagen wird, ist die Möglichkeit für IT-Spezialisten, eine Blaue Karte EU zu erhalten, auch wenn sie keinen Hochschulabschluss vorweisen können, sondern bestimmte non-formale Qualifikationen besitzen. Dies soll die Attraktivität Deutschlands für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige erhöhen.

Um die Bildungsmigration zu stärken, sollen Anreize geschaffen werden, um ein Studium in Deutschland aufzunehmen. Dies beinhaltet die Erleichterung der Sicherung des Lebensunterhalts durch erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung während des Studiums. Es wird die Möglichkeit geschaffen, die maximal zulässigen Beschäftigungszeiten für sogenannte Werkstudenten auch im Aufenthaltsrecht anzuwenden, um im erlaubten Rahmen Nebentätigkeiten während des Studiums ausüben zu können, wie es in der Vorlage der Bundesregierung heißt.

Um vorqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Erwerb eines in Deutschland anerkannten Abschlusses attraktiver zu gestalten, wird eine neue Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Damit soll das Anerkennungsverfahren - bisher nur im Rahmen von Vermittlungsabsprachen möglich - auch im Inland beginnen können.

Für Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss von mindestens zwei Jahren oder einem Hochschulabschluss soll eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden, um die Arbeitssuche zu erleichtern. Auswahlkriterien für die Karte sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland sein. Die Chancenkarte bietet Möglichkeiten für Probearbeit oder Nebenbeschäftigung. Die Regierung betont, dass ein Wechsel des Aufenthaltstitels zu Erwerbs- oder Bildungszwecken gewährleistet wird.

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Inneres und Heimat nahm in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 21. Juni 2023, einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der von der CDU/CSU- und AfD-Fraktion abgelehnt wurde. Der Antrag sieht vor, die Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU für Regelberufe auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu senken. Laut Begründung würde dies im laufenden Jahr einem Bruttoeinkommen von 43.800 Euro entsprechen.

Des Weiteren sollen Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und bestimmte Qualifikationen sowie ein Arbeitsplatzangebot besitzen oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu müssen.

Zukünftig soll auch den Eltern einer Fachkraft die Möglichkeit gegeben werden, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu erhalten. Dies gilt auch für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann, wenn der Ausländer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Tätigkeit in Deutschland hat und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt.

Entschließung

Der Ausschuss fasste auf Antrag der Koalition eine Entschließung, die von den Oppositionsfraktionen abgelehnt wurde. In dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die sogenannte Westbalkan-Regelung zu einem Teil der Instrumente für Migrationsabkommen zu machen.

Die Westbalkan-Regelung ermöglicht Menschen aus den Westbalkanländern uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Gemäß der Entschließung könnte diese Regelung Bestandteil der Migrationsabkommen sein, die die Bundesregierung mit den jeweiligen Ländern verhandelt. Wenn mit einem Staat ein Migrationsabkommen vereinbart wird, das eine ähnliche Regelung wie die Westbalkan-Regelung vorsieht, soll nach der Entschließung »das von der Bundesregierung verhandelte Kontingent nicht auf das bestehende Kontingent der Westbalkan-Staaten angerechnet und per Verordnung umgesetzt werden«.


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