Februar 2022: Anstieg der Erwerbstätigkeit setzt sich fort

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Zahl der Erwerbstätigen noch 0,2 Prozent unter Vorkrisenniveau  

Im Februar 2022 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 45,0 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig.

Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2022 saisonbereinigt um 28.000 Personen (+0,1 %), nachdem sie bereits in den Monaten März 2021 bis Januar 2022 durchschnittlich um jeweils 58.000 Personen oder 0,1 % zugenommen hatte. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau. Im Februar 2022 waren saisonbereinigt aber nur noch 0,2 % oder 72.000 Personen weniger erwerbstätig als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Corona-Krise in Deutschland.

Nicht saisonbereinigt stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2022 gegenüber Januar 2022 um 38.000 Personen (ebenfalls +0,1 %). Dieser Anstieg fiel weniger stark aus als im Februar-Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 mit +63.000 Personen.

Stärkster Anstieg der Erwerbstätigkeit im Vorjahresvergleich seit Januar 2018

Gegenüber Februar 2021 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2022 um 1,5 % (+668.000 Personen). Der Anstieg zum jeweiligen Vorjahresmonat vergrößerte sich seit Mai 2021 damit bereits zum zehnten Mal in Folge. Im Februar 2021 lag die Vorjahresveränderungsrate dagegen noch bei -1,6 %.

Diese rechnerisch gute Entwicklung im Vorjahresvergleich ließ sich bis Mai 2021 vor allem auf den Einbruch der Erwerbstätigenzahl im Frühjahr 2020 zurückführen, als die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt durchschlugen. Über diesen Basiseffekt hinaus ist seit dem Sommer 2021 ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen, der auch im Februar 2022 weiter anhielt. Genauso stark im Vorjahresvergleich gestiegen war die Erwerbstätigkeit zuletzt im Januar 2018.

Bereinigte Erwerbslosenquote im Februar 2022 unverändert bei 3,1 %

Nach Berechnungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im Februar 2022 bei 1,29 Millionen Personen. Das waren 512.000 Personen oder 28,5 % weniger als im Vorjahresmonat Februar 2021. Die Erwerbslosenquote lag bei 3,0 % (Februar 2021: 4,2 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte wie zum Beispiel Wettereinflüsse oder Streiks lag die Erwerbslosenzahl bei 1,34 Millionen Personen und damit leicht unter dem Niveau des Vormonats Januar 2022 (-20 400 Personen; -1,5 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote im Februar 2022 lag unverändert bei 3,1 %.

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige zählen.

 

Methodische Hinweise
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient dagegen einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen weitgehend unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es weiterhin durch die zeitweise starken Rückgänge zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Um einen direkten Bezug zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen verwendeten Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede zwischen Arbeitskräfteerhebung und Erwerbstätigenrechnung finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Darüber hinaus ist ab Januar 2021 eine neue europäische Rechtsgrundlage für die Arbeitskräfteerhebung in Kraft getreten. Auf dieser Basis wurden die Ergebnisse zurück bis Januar 2020 revidiert. Durch die Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 nur noch eingeschränkt mit den Ergebnissen bis 2019 vergleichbar. Im System der neugestalteten Erhebung sind die Resultate für den aktuellen Rand als vorläufig zu betrachten. Für den aktuellen Berichtsmonat Januar 2022 standen für vier Bundesländer die Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung. Die Ausfälle wurden durch Schätzungen auf Basis des Vormonats kompensiert.

        

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