Maßnahmen zur Entlastung von energieintensiven Forschungseinrichtungen

GWK 8

Bund und Länder setzen sich weiterhin dafür ein, das deutsche Wissenschaftssystem in der Energiekrise zu entlasten.

Das bekräftigten sie in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 10. März 2023.

Die Bundesregierung hat zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung bereits mehrere Maßnahmen getroffen: die Einstufung von Wissenschaft und Forschung als geschützte Kunden bei der Gasversorgung, die Erstattung der Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 und die Berücksichtigung bei der Gas- und Strompreisbremse.

Als weitere Maßnahme hat die Bundesregierung auch einen Härtefallfonds für besonders energieintensive Forschung eingerichtet. Dieser Forschungsbereich ist von den steigenden Energiepreisen am stärksten betroffen und hat zugleich die geringsten Möglichkeiten, substanzielle Anteile des Energieverbrauchs einzusparen, ohne den Forschungsbetrieb signifikant einzuschränken. Der Härtefallfonds konzentriert sich auf besonders energieintensive Forschungseinrichtungen, die institutionell durch den Bund gefördert werden, wobei auch an Hochschulen angesiedelte Zentren des nationalen Hoch- und Höchstleistungsrechnens und Forschungsschiffe davon profitieren können.

Der Vorsitzende der GWK, Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, erklärt: »Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von energieintensiven Forschungseinrichtungen sind zusammen mit den Ergänzungen der Länder ein positives Signal an die Wissenschaft. Durch den Härtefallfonds können vor allem außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die besonders energieintensiv sind – wie Schiffe, Teilchenbeschleuniger oder Hochleistungsrechner – finanziell abgesichert werden.«

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende, Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF), führt aus: »Die Energiekrise stellt auch Wissenschaft und Forschung vor große Herausforderungen. Mit den ergriffenen Maßnahmen sorgen wir sowohl für die Zahlungsfähigkeit der Forschungseinrichtungen als auch deren Versorgungssicherheit. Mein Haus steht dazu in stetem Austausch mit den Forschungseinrichtungen und der Bundesnetzagentur. Wir brauchen Forschung und Innovation gerade jetzt und werden uns deshalb als Bund auch weiterhin bestmöglich für den Wissenschaftsstandort Deutschland einsetzen.«

Für den Härtefallfonds wird die Bundesregierung insgesamt bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. 375 Millionen davon sind für das Jahr 2023 eingeplant, der restliche Betrag für 2024. Mit dem heutigen Beschluss haben Bund und Länder ihre Zustimmung zu allen Sonderfinanzierungen erteilt, die das Bundesforschungsministerium dafür vornehmen muss. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung von Geldern aus dem Härtefallfonds an Einrichtungen der gemeinsamen Förderung.

Neben dem Bund haben auch die Länder eigene Maßnahmen ergriffen, darunter insbesondere für die in Länderverantwortung stehenden Hochschulen. Die Maßnahmen betreffen dabei neben Hochschulen und Universitätskliniken auch landesfinanzierte Forschungseinrichtungen. Parallel zum Härtefallfonds der Bundesregierung haben die Länder eigene Härtefall- und krisenbedingte Fonds aufgelegt. Damit federn die Länder neben gestiegenen Energiekosten auch andere krisenbedingte Kosten ab, z.B. beim Bau.


  VERWEISE  

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