Menschen mit Beeinträchtigung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen

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Die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und deren Einrichtungen sollen bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung als Arbeitgeber vorbildlich sein. Dies schließt auch die Verantwortung und den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung ein.

Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Laut Paragraph 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(SGB IX) hätten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland demnach mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Eine Bewertung könne dabei aber nicht ausschließlich auf der für alle Branchen und Bereiche pauschal gesetzten Zielzahl von fünf Prozent beruhen, sondern müsse auch nach den Arbeitsbedingungen in den Forschungseinrichtungen differenzieren. So könnten zum Beispiel Arbeitsplätze im experimentellen Bereich besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit stellen. Die Balance zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und spezifischen arbeitsplatzbedingten Anforderungen gestalteten die Organisationen im Rahmen der ihnen gewährten Autonomie.

Paragraph 160 SGB IX sehe vor, dass Arbeitgeber bei Nichterreichen der politischen Zielmarke von fünf Prozent Ausgleichszahlungen leisteten. Laut Antwort der Bundesregierung seien im Jahr 2009 rund 2,53 Prozent Menschen mit Beeinträchtigungen in der FhG beschäftigt gewesen, in 2018 rund 2,8 Prozent. In der HGF liege der Anteil der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen am Gesamtpersonal in den vergangenen zehn Jahren konstant bei rund vier Prozent.

Alle außeruniversitären Forschungsorganisationen nutzten neue Technologien, um ein barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit Beeinträchtigung herzustellen. So würden vermehrt Videokonferenzen angeboten, um zwischen den verschiedenen Standorten miteinander zu kommunizieren und Dateien zu transferieren. Damit werde Menschen mit Beeinträchtigung die Teilnahme an Konferenzen ermöglicht, da die Notwendigkeit von Dienstreisen entfalle.

Zudem verfügten die Einrichtungen der FhG über moderne Hard- und Softwareausstattung, um Auszubildenden mit Schwerbehinderung einen Ausbildungsplatz bei Fraunhofer zu ermöglichen. Bei der MPG sei im Jahr 2019 ein »Talent, Gender & Diversity Board« eingerichtet worden, um die vielfältigen Impulse aus Gremien, Sektionen und Instituten zu bündeln und die chancen- und diversitätsgerechte Talentförderung in diesem Sinne voranzutreiben.

Ein Best-Practice-Beispiel in der MPG sei die Möglichkeit für Mitarbeiter mit Gehörbeeinträchtigung, die Verbalisierung gesprochener Inhalte in Textform durch einen Dienstleister auf Kosten des Arbeitgebers zu beauftragen. Zudem werde aktuell das Projekt »Sign2MINT« umgesetzt. Es entwickle erstmals ein deutsches MINT-Fachgebärdenlexikon. Dieses frei verfügbare Hilfsmittel baue kommunikative Hürden ab und erleichterte gehörlosen Menschen den Zugang zu naturwissenschaftlichen Fächern.

An den Einrichtungen der WGL zählten zusätzlich zu barrierefreien Zugängen auch barrierefreie Homepages und der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für hörbeeinträchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die HGF biete Bildschirmarbeitsplätze und Seminarräume mit Videokonferenztechnik oder Laptops mit mobilen Zugängen. Mobiles Mobiliar wie höhenverstellbare Schreibtische oder Hilfsmittel wie Lupen oder spezielle Stühle würden bereitgestellt. Für betriebliche Versammlungen würden Gebärdendolmetscher hinzugezogen. In Laboren für hörbehinderte Menschen würden optische Warnsignale, mobile und stationäre Rampen oder Rollstuhlzuggeräte zur Überwindung von Stufen nachgerüstet.

 

 

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