Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vorgelegt

 Zwei Lernende vor Büchern und Notebook

Bund will Aus- und Weiterbildungen fördern

Fachkräftemangel, demografischer Wandel, Digitalisierung: Um Unternehmen und Beschäftige bei derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Arbeitswelt zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aus- und Weiterbildungsförderung regeln soll. Die Vorlage soll am heutigen Freitag, 28. April 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Das sogenannte Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte: 1) Reform der Weiterbildungsförderung, 2) Qualifizierungsgeld und 3) Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und »weniger Förderkombinationen« solle der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden und die Transparenz erhöht. Außerdem entfalle künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich sei, wenn »eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel« vorliege oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfinde.

Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und -nehmer künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden - in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettogehaltes. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen.

Da laut Gesetzentwurf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine sogenannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundsrat als »besonders eilbedürftig« zugeleitet.

Laut Gesetzentwurf würde die Umsetzung des Entwurfs im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro verursachen. Bis zum Jahr 2026 sei mit einem Anstieg auf 190 Millionen Euro zu rechnen.


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