didacta 2020 wird verschoben

Artikel-Bild

Behörden verfügen Veranstaltungsverbot für Bildungsmesse im März 

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat das zuständige Ordnungsamt Leinfelden-Echterdingen auf dringende Empfehlung des zuständigen Gesundheitsamtes des Landkreises Esslingen verfügt, dass die Bildungsmesse didacta (ursprünglich geplant vom 24. bis 28. März) im März nicht stattfinden darf.

Seit Wochen steht die Messe Stuttgart im engen, konstruktiven Kontakt mit den Gesundheitsbehörden des Landes Baden-Württemberg und den ideellen Trägern der Messe, dem Didacta Verband e. V. und dem Verband Bildungsmedien e. V.. Empfehlungen und Anweisungen der Behörden werden der jeweiligen Lage angepasst. Die zuletzt deutlich gestiegene Zahl von Infizierten in Deutschland erforderte eine neue Bewertung der Situation durch die Behörden.

Die didacta – die Bildungsmesse sollte vom 24. bis 28. März zum zehnten Mal in Stuttgart stattfinden. Sie richtet sich an Lehrkräfte, Erzieherinnen, Ausbilder, Trainer und Personalentwickler und bietet neben dem Angebot der über 950 Aussteller ein Veranstaltungsprogramm mit mehr als 1.500 Fortbildungen, Workshops, Vorträgen und Kongressen. Hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft kommen zur didacta, um hier Wege für die Bildung der Zukunft zu finden und sich auszutauschen. Die Messe Stuttgart hat etwa 85.000 Besucher erwartet.

„Wir bedauern diese Situation, aber die Gesundheit aller Aussteller, Besucher und Mitarbeiter hat für uns und unsere Partner absolute Priorität. Für die Aussteller ist dies eine schwierige Situation. Wir arbeiten mit Hochdruck an einem nahen Alternativtermin, sind jedoch überzeugt, dass alle Betroffenen diese Entscheidung für den Moment verstehen werden“, so Stefan Lohnert, Geschäftsführer der Messe Stuttgart.

 

  LINKS  

 

Corona: Beschäftigte sehen Mitnahmeeffekte beim Kurzarbeitergeld
Unveränderte Arbeitslast trotz Kurzarbeit – Studie beleuchtet Mitnahmeeffekte Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass trotz der offiziellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld viele Beschäftigte von einer...
BAG: Entgeltfortzahlung aufgrund einer Corona-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die...
Digitales Lernen während der Pandemie: Nicht die Lösung für alle Weiterbildungsprobleme
Weiterbildung in der Corona-Krise: Nicht alle profitierten gleichermaßen vom Ausbau des E-Learnings Während der Covid-19-Pandemie erlebte die digitale Weiterbildung einen beispiellosen Aufschwung, da Präsenzveranstaltungen vielfach nicht mehr...

.