Zukunft der Berufsbildungszusammenarbeit

Menschengruppe hinter Weltkugel

Entwicklungen wie die Transformation der Arbeitswelt im Kontext der Digitalisierung, die Zunahme weltweiter Wanderungsbewegungen, der Klimawandel und die fortschreitende Globalisierung stellen die Bundesregierung vor neue Herausforderungen in der Berufsbildungszusammenarbeit. Diese werden unter anderem in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung benannt, heißt es in der als Unterrichtung vorliegenden »Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit«.

Die Bundesregierung engagiere sich seit vielen Jahren in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) und erlebe eine steigende Nachfrage nach deutschem Know-how in der dualen Berufsbildung. Hierzu habe sie eine Strategie vorgelegt, die das gemeinsame Dach für die Ausrichtung der iBBZ bilde. Die Bundesregierung bekenne sich zum gemeinsamen strategischen Handeln ihrer Ressorts und schaffe größtmögliche Kohärenz und Transparenz in der iBBZ der Bundesministerien. Die neue Strategie entwickle im Rahmen geltender Haushalts- und Finanzplanansätze die Instrumente der Koordinierung und ergänze diese mit dem Ziel, Synergien und Komplementarität zwischen Einzelinitiativen zu erreichen, damit die Wirksamkeit der iBBZ insgesamt weiter gesteigert werden kann.

Berufliche Aus- und Weiterbildung sei zu einem weltweit anerkannten Schlüsselfaktor der internationalen Entwicklung geworden. Mit ihrem internationalen Engagement in der Berufsbildungszusammenarbeit setze sich die Bundesregierung für einen gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Bildung sowie für inklusive, hochwertige und arbeitsmarktorientierte Berufsbildung ein. Sie verfolge mit guter und praxisnaher Berufsbildung das Ziel, weltweit dazu beizutragen, politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe zu sichern, und dafür zu sorgen, das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu steigern, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, qualifizierte Fachkräfte für lokale, deutsche und internationale Unternehmen im Ausland zu sichern, technologische Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, Zukunftsperspektiven zu schaffen, Gesellschaften zu stabilisieren, Menschen in qualifizierte, menschenwürdige Arbeit zu bringen und damit Bleibeperspektiven für Menschen in den Heimatländern zu schaffen.

Die Bundesregierung favorisiert laut Unterrichtung die in Deutschland praktizierte duale Berufsausbildung. Diese verbinde betriebliches mit schulischem Lernen. Sie vermittle umfassende berufliche Handlungskompetenz und stelle eine sowohl am Arbeitsmarkt als auch an dem Bedarf der Unternehmen ausgerichtete, zugleich an den Beschäftigten orientierte, zukunftsgerichtete Ausbildung sicher. Durch das hohe Maß an Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit eröffne das duale System vielfältige Karrierewege mit Entwicklungs- und Aufstiegschancen.

Die Bundesregierung unterstützt diese bewährte Form der Berufsbildung auch im Ausland. Sie führe den Dialog mit Regierungen, die Interesse am deutschen dualen System der Berufsbildung zeigen. Ziel der Bundesregierung sei es, die Partnerländer nachhaltig und bedarfsgerecht dabei zu unterstützen, kontextspezifisch Elemente praxisorientierter beziehungsweise dualer Berufsbildung in ihr jeweiliges System wirksam einzupassen. In der Kooperation mit Partnern orientiere sich die Bundesregierung an den fünf Prinzipien des dualen Systems: Dazu gehören gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern, das Lernen im Arbeitsprozess, die Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards, qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen, Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung.

Die Bundesregierung unterstreicht die Eigenverantwortung des jeweiligen Staates für eine zukunftsfähige und nachhaltige Berufsbildung. Die Auswahl der Partnerländer erfolge anhand bildungs-, wirtschafts-, arbeitsmarkt-, entwicklungs-, kultur-, gesellschafts- und außenpolitischer Ziele. Die Ressorts setzen hierzu im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eigene Prioritäten. Wesentlicher Teil der Anbahnung von Kooperationen der Bundesregierung seien Koordinierungs- und Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Bundesministerien sowie ihre Abstimmung mit den deutschen Kooperationsakteuren und mit deutschen und internationalen Auslandsstrukturen. Die Bundesregierung unterstütze politische Akteure der Partnerländer bei der Schaffung und Implementierung eines Rahmens für die Gestaltung und Weiterentwicklung beruflicher Bildung. Innerhalb dessen stärke sie staatliche Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie Sozialpartner.

    

 

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