Energiepreispauschale für Rentner*innen

 Rentner, Rente (Symbolbild)Quelle: Adobe Stock

Bundeskabinett beschließt 300 Euro Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner sowie Anhebung der Obergrenze für Midijobs auf 2.000 Euro

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, der sogenannten Midijobs, beschlossen. Im Zentrum stehen dabei folgende Neuregelungen:

  • Rentner*innen sowie Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten eine einmalige Zahlung von 300 Euro (Energiepreispauschale).
  • Die Obergrenze des Übergangsbereichs für sogenannte Midijobs wird von 1.600 Euro auf bis zu 2.000 Euro angehoben.

Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 umgesetzt. Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen automatisch erfolgen. Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung; sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen.

Anhebung der Midijob-Grenze

Mit der Formulierungshilfe wird die Obergrenze für Midijobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Auf diese Weise werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, und dies ohne Leistungseinbußen. Zugleich werden die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

 

  LINKS  

  •  ...

 

Einmalzahlung für Studierende/Fachschüler: Antragsfrist ist abgelaufen
BMBF: »Über 2,8 Millionen Studierende und Fachschüler wurden durch die Einmalzahlung entlastet« Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und -schüler ist abgelaufen. Im Vergleich...
Haushalt 2024: Etat des BMAS wächst auf 171 Milliarden Euro
Auch im Jahr 2024 wird der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit großem Abstand der ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben. Im Haushaltsentwurf 2024 sieht der Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 171,67 Milliarden Euro vor,...
Mehr als eine Million Studierende haben 200-Euro-Zuschuss erhalten
Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler Bis zum Stichtag 21. März 2023 ist der 200-Euro-Zuschuss an 1.011.460 Studentinnen und Studenten beziehungsweise...

.