Energiepreispauschale für Studierende kann kommen

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Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmittag den Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale für Studierende beschlossen.

Bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmten alle anderen Fraktionen für den Entwurf, der eine Einmalzahlung von 200 Euro vorsieht.

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sollen durch die Pauschale bei den gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiepreisen entlastet werden. Anspruchsberechtigt seien alle, die am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert seien. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch Promotions-, Teilzeit- sowie ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Für die Energiepreispauschale sind laut Gesetzentwurf Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld werde zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen. Die Beantragung der Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform erfolgen.

Auch wenn er keinen genauen Zeitpunkt für die Auszahlung benennen konnte, betonte der Parlamentarische Staatssekretär Jens Brandenburg, dass die Einmalzahlung so schnell wie möglich noch in diesem Winter auf den Konten landen soll. Damit dies gelinge, sei man für das Entwickeln der Online-Plattform eng mit dem Land Sachsen-Anhalt im Austausch, das seine Expertise von Bafög-digital einbringen werde.

Die Koalitionsfraktionen bekräftigten ebenfalls, dass eine schnelle Auszahlung erfolgen müsse. Schon vor der Energiekrise seien rund ein Drittel der Studierenden armutsgefährdet gewesen. Viele von ihnen hätten mittlerweile keinen finanziellen Puffer mehr, um die gestiegenen Kosten zu bewältigen. Daher sei die Unterstützung dringend notwendig.

Die Union zweifelte daran, dass die Auszahlungen schnell beginnen könnten, da die Bundesregierung noch keinen Mechanismus für die Beantragung vorgelegt habe. Zur schnellen und unbürokratischen Hilfe gehöre es aber, dass die Einmalzahlung spätestens im Januar auf den Konten der Studierenden lande. Außerdem kritisierte die Union, dass laut Gesetzentwurf die Länder und nicht der Bund die Verwaltungskosten tragen müssten.

Die Linke zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Gesetzentwurf und hob positiv hervor, dass das Geld nicht als Einkommen angerechnet werde und der Anspruch nicht gepfändet werden könne.

Für die AfD ist das Prinzip Gießkanne nicht die richtige Wahl, um die Studierenden zu unterstützen. Statt durch die Pauschale alle gleich zu behandeln, hätte sie eine bedarfsabhängige Auszahlung bevorzugt.


  VERWEISE  


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