Baden-Württemberg: Umfangreiche Soforthilfe für Studierendenwerke

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Die Mensen und Cafeterien über Monate geschlossen, die Kitas auch – mit einer Soforthilfe in Höhe von 30 Millionen Euro stützt Baden-Württemberg die unter den Pandemiebedingungen in die Knie gegangenen Studierendenwerke. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hätten die Studierendenwerke in Baden-Württemberg große Einbußen hinnehmen müssen, berichtete Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am 20. Juli in Stuttgart.

»Die Studierendenwerke können diesen Mehraufwand nicht mit eigener Kraft stemmen. Wir wollen, dass unsere Studierenden auch künftig starke Studierendenwerke als verlässliche soziale Dienstleister an ihrer Seite haben, und dass sie ihr Studium unter den bestmöglichen Bedingungen abschließen können. Damit sichern wir auch die Attraktivität Baden-Württemberg als exzellenter Bildungs- und Forschungsstandort«, sagte Theresia Bauer.

Die Schließung der gastronomischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Studierendenwerke sowie das Aussetzen des Studienbetriebs und in der Folge die Umstellung auf ein weitgehend digitales Semester hätten weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich gezogen, berichtete die Ministerin. Dadurch seien in nahezu allen Tätigkeitsbereichen Einnahmeausfälle und Mehrkosten entstanden: Einnahmen der Mensen und Cafeterien seien durch die Schließung nahezu vollständig weggefallen. Auf die Erhebung der Kita-Gebühren für die Monate April bis Juni wurde aus sozialen Gründen verzichtet, die Beiträge für März wurden anteilig verrechnet. Auch im Wohnheimbereich entstünden immer noch Mietausfälle, zum einen weil ausländische Studierende nicht anreisen konnten oder vorzeitig kündigten, zum anderen weil inländische Studierende aufgrund des digitalen Semesters auf eine Zimmersuche am Studienort verzichten.

Die Studierendenwerke selbst hielten mit eigenen Anstrengungen die Mindereinnahmen und Mehrkosten so gering wie möglich, hieß es. Mit einer Ausnahme hätten alle Studierendenwerke Kurzarbeitergeld bei den zuständigen Arbeitsagenturen beantragt und bewilligt bekommen. Die bislang erfolgten Lockerungsmaßnahmen hätten sie genutzt, um im Verpflegungsbereich To-Go- bzw. Abhol- oder Lieferservice anzubieten. Nach derzeitigem Stand könnten die Ausfälle im Bereich der Kita-Beiträge größtenteils aus Landesmitteln über die Kommune erstattet werden. Mindererlösen im Wohnheimbereich werde soweit möglich durch Weitervermietungen gegengesteuert, so die Ministerin.

 

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