Debatte um Unterstützung von Studenten während der Pandemie

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Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie auch für Studentinnen und Studenten zu mildern, haben CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zu deren Unterstützung vorgelegt. In einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch begrüßten die meisten Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen die Initiative der großen Koalition, wenngleich sie auch, ähnlich wie die Oppositionsfraktionen, zahlreiche Änderungswünsche äußerten.

Das Gesetz soll nach nur zwei Wochen im Gesetzgebungsverfahren an diesem Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Nach dem Entwurf soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufgrund der Pandemie um eine zeitlich befristete Übergangsregelung ergänzt werden. Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal sollen zusätzlich um sechs Monate verlängert werden können. Zudem sollen Studierende, die Leistungen aus dem BAföG beziehen, das Geld ohne Abzüge mit Einnahmen aufstocken dürfen, wenn sie Tätigkeiten zur Bekämpfung der Pandemie ausüben, also systemrelevant sind.

Professor Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, lobte, dass mit dem Entwurf der aktuell schwierigen Situation von jüngeren Forschern und Studentinnen und Studenten Rechnung getragen werden soll. Zudem plädierte Alt dafür, wie auch in einem Antrag der FDP-Fraktion vorgeschlagen, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Förderungshöchstdauer des BAföG angerechnet werde. Auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Alt und wies darauf hin, dass die Hochschulen im Bereich der Digitalisierung einen großen Unterstützungsbedarf haben.

Studenten von heute seien die Fachkräfte von morgen, betonte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Sie würden in den Betrieben später dringend benötigt. Insofern sei es im Interesse der Unternehmen, zu prüfen, ob und inwieweit finanziell in Not geratene Studierende von staatlicher Seite unterstützt werden könnten, damit deren Studienerfolg nicht gefährdet werde.

Elisabeth Ewen (Fraunhofer-Gesellschaft) befürwortete ebenfalls die geplante Änderung, schlug darüber hinaus vor, die Verlängerungsoptionen auch auf die wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten auszudehnen, gerade mit studentischen Hilfskräften, die am Ende ihres Studiums stehen. Labore, Werkstätten und Bibliotheken seien teilweise geschlossen, die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen könnten ihre Forschung nicht oder nur eingeschränkt weiter betreiben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt zwar die Anpassung der Höchstbefristungsdauer, bezweifelt aber, dass die zeitliche Verlängerung allein ausreicht, da mit ihr kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung einhergehe. Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, forderte eine verbindliche Ausgestaltung der Anpassung der Höchstbefristungsdauer im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Wie auch schon die Hochschulrektorenkonferenz unterstütze der DGB ebenfalls die Anliegen der Grünen, den Forscherinnen und Forschern Beschäftigungssicherheit zu garantieren. Auch machte sich Hannack für den Antrag der Linksfraktion stark, der sich für eine Ergänzung der Verlängerungsgründe im WissZeitVG für befristete Arbeitsverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals einsetzt. Die Fraktion hatte in einem weiteren Antrag zudem dafür plädiert, den Kreis der BAföG-Empfänger auszuweiten.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, lobte den Entwurf von CDU/CSU und SPD zwar im Grundsatz, macht aber deutlich, dass die Unterstützung in Not geratener in- und ausländischer Studenten über eine temporär befristete Öffnung des BAföG am einfachsten zu gestalten wäre, da auf bestehende Verwaltungsverfahren, IT-Strukturen und institutionelle Voraussetzungen zurückgegriffen werden könnte.

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), begrüßte, dass das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden soll, kritisierte jedoch das Verfahren. Zwar habe die Bundesregierung am 8. April 2020 einen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, diesen aber nicht selbst eingebracht, sondern als »Formulierungshilfe« den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag übergeben. Die GEW vermutet, dass dadurch die übliche Verbändeanhörung zu Regierungsentwürfen umgangen werden sollte, um das Gesetz schnell zu verabschieden. Auch wenn das Gesetz in die richtig Richtung weise, würden nun all diejenigen schlechter als bisher gestellt werden, die in einem Zeitraum viel Einkommen erzielen, da die Neuregelung eine monatsweise Anrechnung der Einkommen vorsehe.

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) begrüßt den Vorstoß der großen Koalition. Dessen Vertreter Ulrich Müller machte aber deutlich, dass eine Integration in das BAföG-System, wie es in unterschiedlicher Ausgestaltung FDP und Grüne vorschlagen überzeugender wäre als ein Andocken an den KfW-Studienkredit. Bedürftige Studenten hätten mitunter Angst vor Verschuldung und es sei nicht ausgeschlossen, dass sie auf einen Kredit verzichten und das Studium nicht aufnehmen beziehungsweise beenden würden.

Amanda Steinmaus vom »freien zusammenschluss von student*innenschaften« setzte sich zusätzlich zu den im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen für Härtefallfonds besonders für international Studierende ein. Zudem sollten die Aufenthaltsbedingungen für internationale Studierende angepasst werden, sodass ihr Aufenthaltsstatus nicht durch fehlende finanzielle Mittel oder ausbleibende akademische Leistungen während der Krise gefährdet werde.

Sigrid Uhle-Wettler, Parlamentarische Beraterin der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für geeignet, die negativen Folgen der COVID-19-Pandemie für Forschung und Hochschulen zu mildern, sofern er nicht zu einer pauschalen Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen führe. Beim Thema BAföG mahnte Uhle-Wettler an, dass der Entwurf eine einseitige Bevorzugung von Studenten und Auszubildenden darstelle, die von Zahlungen durch das BAföG profitieren und eine relative Benachteiligung von denjenigen Arbeitnehmern, die regulär in den Berufen tätig seien, die als »systemrelevant« eingestuft würden. Der Antrag der AfD-Fraktion entspreche am ehesten der Intention des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit seiner Orientierung an einer bedarfsgerechten Förderung.

 

 

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