Brandenburg: Soforthilfe-Programm für Studierende angekündigt

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Die Corona-Pandemie entzieht vielen Studierenden die finanzielle Grundlage. BAföG-Empfänger*innen erhalten auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen weiterhin ihre Ausbildungsförderung. Doch was tun, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht und der Nebenjob aufgrund der aktuellen Krise gekündigt wurde?

Falls aufgrund der Auswirkungen der Pandemie eigenes Einkommen oder das der Eltern wegfällt, können Studierende einen neuen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellen. Allerdings ist dies erst dann möglich, wenn über die Anträge der Eltern zu Kurzarbeit oder Grundsicherung entschieden wurde.

Um Brandenburger Studierende in dieser Notsituation zu unterstützen, schafft das Land daher eine kurzfristige Übergangslösung. Wie Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle am 20. April 2020 bekanntgab, soll bis voraussichtlich Anfang Mai ein Soforthilfe-Programm für durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geratene Studierende starten.

Betroffene Studierende in Brandenburg sollen über dieses Programm kurzfristig monatliche Darlehen in Höhe von 500 Euro für bis zu zwei Monate erhalten. Die Verwaltung des Programms werden die beiden Brandenburger Studentenwerke übernehmen. Um eine schnelle Auszahlung abzusichern, wird die Bedürftigkeit der Studierenden lediglich anhand weniger Kriterien geprüft, u.a. müssen eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und die Kündigung eines bestehenden Arbeitsvertrages nachgewiesen werden.

Laut FAQ (häufig gestellten Fragen) zur Ausbildungsförderung auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die nicht beurlaubt sind und deren eigenes Einkommen durch die Pandemie erheblich geringer ist – zum Beispiel, weil sie ihren Nebenjob verloren haben – im Einzelfall Sozialleistungen vom zuständigen Jobcenter erhalten. Dazu muss ein besonderer Härtefall festgestellt werden.

Hinweis für BAföG-Empfänger*innen
Die Bundesregierung beschloss Anfang April 2020, dass BAföG-Geförderte, die sich derzeit zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie in systemrelevanten Bereichen engagieren, diesen Hinzuverdienst nicht angerechnet bekommen. Dazu soll das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ergänzt werden. Diese Änderung soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Das BAföG ermöglicht jungen Menschen eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung bzw. ein Studium und finanziert gleichzeitig ihren Lebensunterhalt – unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. Seit 2015 trägt ausschließlich der Bund die Kosten für das BAföG, zuvor haben es Bund und Länder gemeinsam finanziert. Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoportal in der Rubrik »Fördermöglichkeiten«.

 

 

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