Rheinland-Pfalz verabschiedet neues Hochschulzulassungsgesetz

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Neue Regelung greift ab dem Sommersemester 2020  

Mit der Verabschiedung des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) machte der Landtag zu Beginn der Woche den Weg frei für die fristgerechte Änderung des Zulassungsverfahrens und das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung. Die neue Regelung wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Das neue Zulassungsverfahren gilt nach Ratifizierung durch alle Länder ab dem 1. Dezember 2019. Damit werden Zulassungen für den Studiengang Humanmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität erstmals zum Sommersemester 2020 auf Grundlage der neuen Regelung erfolgen.

»Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Länder schnell eine gute Einigung zur zukünftigen Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gefunden. Die Regelung gibt den Ländern ausreichend Spielraum, um für das jeweilige Land wichtige Elemente aufzunehmen. So werden wir in Rheinland-Pfalz die Landarztquote und ein Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum einführen, um praktische Fähigkeiten stärker in die Zulassung einzubeziehen«, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.

Der zwischen den Ländern abgeschlossene Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und das Hochschulzulassungsgesetz sehen vor, Vorabquoten von insgesamt höchstens 20 Prozent zu belassen und die Hauptquoten zwischen Abiturbesten (30 Prozent), neuer Eignungsquote (10 Prozent) und dem Auswahlverfahren der Hochschulen (60 Prozent) aufzuteilen. Die Vorabquoten werden in Rheinland-Pfalz zur Einführung der Landarztquote genutzt.

Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Eignungsquote durch das strukturierte Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum zu füllen. Die neuen Praktika werden nach aktuellem Sachstand frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsver-trags starten. Bis dahin werden Übergangsregelungen die Zulassung innerhalb dieser Quote bestimmen.

»In Rheinland-Pfalz gibt es schon jetzt die Möglichkeit ohne Abitur Medizin zu studieren. Mit dem Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum öffnen wir die Türen noch weiter für Bewerberinnen und Bewerbern, denen der Weg ins Studium aufgrund der Schulnoten versperrt ist«, so Wolf. »Mir ist es wichtig, dass Empathie, Motivation und Erfahrung bei der Auswahl von Medizinstudierenden stärker ins Gewicht fallen. Denn auch das macht eine gute Ärztin und einen guten Arzt aus."

Zur Überprüfung und Bewertung der Praktikumstätigkeit werden gemeinsam mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und weiteren Kooperationspartnern wissenschaftlich fundierte und rechtssichere Verfahren entwickelt. Diese Verfahren sollen sowohl die Eignung für Berufe der Gesundheitsversorgung als auch für das Engagement im medizinischen Bereich erfassen und so einen Rückschluss auf den Erfolg im Studium und die typische Berufseignung zu-lassen.

Die örtlichen Zulassungsbeschränkungen werden nicht durch das neue Gesetz betroffen.

 

 

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