Corona: Jeder fünfte Ausbildungsbetrieb ermöglichte Auszubildenden das Homeoffice

Homeoffice

Neue Ergebnisse aus dem BIBB-Qualifizierungspanel

Der Ausbruch der Coronapandemie hatte starken Einfluss auf die Entwicklung des betrieblichen Homeoffice-Angebots. Viele Betriebe boten erstmalig auch ihren Auszubildenden das Arbeiten von zu Hause an.

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt anhand von Auswertungen des BIBB-Qualifizierungspanels aus dem Jahr 2021, dass in etwa jedem fünften Ausbildungsbetrieb das Homeoffice-Angebot auch für Auszubildende galt.

Es zeigten sich insbesondere vier Faktoren, die das Homeoffice für Auszubildende verstärkt ermöglichen:

  • Im Betrieb herrscht eine allgemeine Homeoffice-Strategie vor, sodass auch andere Beschäftigtengruppen von zu Hause arbeiten können.
  • Die Unternehmen bilden auch in kaufmännisch-verwaltenden Berufen aus und nicht ausschließlich in gewerblich-technischen Berufen.
  • Entsprechende Betriebe nutzen zudem mehr digitale Technologien. Dazu zählen zum Beispiel neuartige Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten oder auch spezielle Soft- und Hardware zur IT-Sicherheit.
  • Diese Betriebe bieten Weiterbildungsangebote für das Arbeiten in einer digitalen Arbeitswelt an. Beispielhafte Inhalte sind der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder auch Projekt- beziehungsweise Teammanagement auf Distanz.

»Das Zulassen von Homeoffice für Auszubildende ist ein relevanter Baustein in der Ausgestaltung einer modernen und zukunftsorientierten Berufsbildung«, erläutert BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. »Räumlich flexible Arbeitsmodelle gelten als Attraktivitätsmerkmal eines Betriebes und können vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen von Vorteil sein.«

Dafür sollten allerdings bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssten Ausbildungsbetriebe die notwendige digitale und konzeptionelle Infrastruktur zur Verfügung stellen, die diese Form der räumlichen Flexibilität in der Ausbildung überhaupt erfolgreich durchführbar macht. Zum anderen sollten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben im Berufsbildungsgesetz zu möglichen Lernorten sowie zur Vermittlung der Inhalte in Präsenz weiter angepasst werden.


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