Energiepreis-Entlastungspaket: Untere Einkommensgruppen profitieren überproportional

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Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist das dritte Entlastungspaket das umfangreichste der drei Entlastungspakete, die seit Beginn der Energiekrise beschlossen wurden.

Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung dürfte sich insgesamt auf das Angebot von Arbeitskräften kaum auswirken. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.

Die IAB-Forschenden haben in der Studie untersucht, wie sich die einzelnen Maßnahmen auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Die im Entlastungspaket enthaltene Regelbedarfserhöhung im Bürgergeld würde für sich genommen das Arbeitsangebot um insgesamt rund 150.000 in Vollzeit arbeitende Personen senken. Werden die voraussichtlich in 2023 steigenden Löhne und die Auswirkung der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 berücksichtigt, reduziert sich der Rückgang auf 100.000 Vollzeitbeschäftigte.

Weitere Maßnahmen des Entlastungspakets wie die Änderungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag entlasten Geringverdienende, wodurch der Gesamteffekt des Entlastungspakets auf das Arbeitsangebot mit 1.000 zusätzlichen in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten leicht positiv ist.

In der Studie haben die IAB-Forschenden auch festgestellt, dass die einkommensschwächsten Haushalte durch das Entlastungspaket relativ am stärksten entlastet werden. Dazu trägt insbesondere der erhöhte Regelbedarf im Bürgergeld bei, ebenso wie die Wohngeldreform.

Das nominale Einkommen im untersten Zehntel der Einkommensverteilung steigt durch das Entlastungspaket um 5,6 Prozent. Im zweiten und dritten Zehntel steigt das Einkommen um 5,4 Prozent beziehungsweise um 3,3 Prozent. Im vierten Zehntel beträgt der relative Einkommensgewinn noch 1,6 Prozent und bleibt bis zu den Haushalten mit dem höchsten Einkommen nahezu unverändert.

»Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Einkommenssteigerungen nichts darüber aussagen, inwieweit damit die Preissteigerungen bei den Konsumausgaben kompensiert werden können«, erklärt Kerstin Bruckmeier, Leiterin der IAB-Forschungsgruppe »Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt«.

Hintergrund
Die Studie basiert auf dem IAB-Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels der Jahre 2019 und 2020. Das Modell simuliert ausgehend vom Bruttoeinkommen des Haushalts Steuern, Abgaben und Ansprüche auf Sozialleistungen. Nicht berücksichtigt wurden kurzfristige Maßnahmen wie die Strompreisbremse und die Inflationsausgleichsprämie.


  VERWEISE  


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