Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes und Kurzarbeitergeldes

BMAS3

Neue Bemessungsgrundlage für Grenzgänger*innen sowie Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen.

Im Rahmens eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen wurde eine Regelung aufgenommen, mit der gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine neue Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschaffen wird, sofern die Entgeltersatzleistung im Wohnsitzstaat der Grenzgänger*innen besteuert wird. Der Änderungsantrag enthielt darüber hinaus eine Regelung zur Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte.

»Mit der neuen Bemessungsregelung für das Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld von Grenzgängerinnen und Grenzgängern setzen wir zwei Gerichtsurteile um. Mit ihr wird auch für Personen aus Frankreich Rechtssicherheit geschaffen, die in den vergangenen Monaten unter einer Doppelbelastung gelitten haben, weil das deutsche Kurzarbeitergeld in Frankreich besteuert wird.

Mit der Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte setzen wir einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Damit steht der erleichterte Zugang zur Arbeitslosenversicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigte unter anderem im Kreativ- und Kulturbereich dauerhaft zur Verfügung.«
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Mit der neuen Bemessungsregelung wird gesetzlich klargestellt, dass für Grenzgänge*rinnen in den Fällen, in denen das Besteuerungsrecht für die Entgeltersatzleistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens dem Wohnsitzstaat zugebilligt wurde und dieser Staat das Besteuerungsrecht ausübt, das Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld ohne Abzug einer fiktiven deutschen Lohnsteuer zu berechnen ist.

Diese Regelung schreibt eine bereits aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geänderte Rechtsanwendung der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich fest. Damit werden Doppelbelastungen der betroffenen Grenzgänger*innen verhindert.

Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte wird der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld festgeschrieben. Damit wird die bisher bis zum Ende des Jahres 2022 befristete Sonderreglung entfristet.

Nach dieser Regelung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen geltend gemacht werden. Für diesen Personenkreis reichen bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus. Ansonsten müssen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Versicherungszeiten von 12 Monaten innerhalb des genannten Zeitraums vorliegen.

Die Sonderregelung trägt den Besonderheiten von überwiegend kurz befristet Beschäftigten Rechnung. Dies sind oftmals Kunst- und Kulturschaffende.


IAB-Frühjahrsprognose 2024: Die Beschäftigung steigt, aber auch die Arbeitslosigkeit
Die deutsche Wirtschaft steckt in einer Schwächephase fest. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet in seiner am Mittwoch veröffentlichten Frühjahrsprognose für 2024 damit, dass sich die Erholung weiter verzögert. Das...
Bedeutung der Weiterbildung für Personalgewinnung und -bindung
Etwa jede*r zweite Mitarbeitende im Personalwesen kann nicht sicher sagen, ob ihr Arbeitgeber eine Weiterbildungsstrategie hat. In der Online-Befragung wurden über 1.100 Berufstätige, darunter Geschäftsführende, leitende Angestellte sowie...
Zahl der Kurzarbeitenden rückläufig
Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken Die Zahl der Kurzarbeitenden ist gesunken, trotz der Wirtschaftsflaute. Sie lag im August bei 110.000 Menschen, nach 150.000 * im Mai. Das geht aus Schätzungen des ifo Instituts...

.