Energiepreispauschale abgenickt, jedoch Zweifel an Minijob-Plänen

 HeizkörperthermostatQuelle: Adobe Stock

Die geplante Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes hat in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag (17.10.2022) kaum für Kontroversen gesorgt.

Die mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ebenfalls geplante Ausweitung des Übergangsbereichs bei den Minijobs löste bei den geladenen Sachverständigen dagegen größere Bedenken aus.

Laut Gesetzentwurf soll diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat.

Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

Positiv bewerteten vor allem die Sozialverbände die Energiepreispauschale. So sagte Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland e.V.: »Wir haben von Anfang an kritisiert, dass Rentner bei der Energiepauschale für Erwerbstätige außen vor gelassen worden sind. Wichtig ist aber, dass es nicht bei der Einmalzahlung bleibt.« Es gebe auch immer noch zu viele Bevölkerungsgruppen, die diese Pauschale nicht erreiche, kritisierte sie.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Person von Markus Hofmann lobte die Pauschale als zielführend, mahnte jedoch ebenfalls, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Preise 2023 nicht reichen werde.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. zeigte sich zufrieden mit der Lösung, »da es die Grundfesten unserer Demokratie berührt, wenn wir 20 Millionen Menschen hier vergessen würden«. Gleichwohl brauche es weitere Lösungen für Menschen, zum Beispiel alleinlebende Rentnerinnen, die mit sehr hohen Abschlagszahlungen konfrontiert seien, forderte sie.

Zur Ausweitung des Übergangsbereichs bei Minijobs bemerkte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Insgesamt seien Minijobs eine dauerhafte Subvention von Jobs mit geringem Einkommen und man müsse sich bezüglich einer langfristigen arbeitsmarktpolitischen Strategie fragen, ob man diese weiter subventionieren wolle. Eine noch weitergehende Ausdehnung des Übergangsbereichs sollte nicht erfolgen, so Weber.

Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland - HDE e.V. betonte, die Anhebung der Verdienstgrenzen habe »irreversible Wirkungen auf den Arbeitsmarkt«, weil damit erneut erhebliche Kosten auf die Arbeitgeber zukämen. Auch Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte sich skeptisch: Durch die Regelung werde Teilzeitarbeit stärker subventioniert und es sei fraglich, ob dies angesichts des Fachkräftemangels sinnvoll sei.

 


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