Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV geplant

bundestag

Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden künftig regulär für ein Jahr statt nur für sechs Monate bewilligt. Mit dieser und zahlreichen weiteren Änderungen will die Bundesregierung Regelungen des SGB II vereinfachen und neu strukturieren. In dem von ihr nun vorgelegten Gesetzentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II bezieht sie sich zu einem Großteil auf Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts.

Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung und Leistungsgrundsätze, der Beratung der Leistungsberechtigten durch Konkretisierungen der Eingliederungsvereinbarung und verbesserte Möglichkeiten der Ausbildungsförderung.

So sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld, die privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs künftig einen Zuschuss zu diesem Beitrag erhalten.

In den Bereich Unterkunft und Heizung fällt die Einführung einer sogenannten Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete), die beide Bereiche umfasst. Zieht ein ALG-II-Bezieher ohne vorherige Zustimmung des für ihn zuständigen Trägers in eine unangemessene teurere Wohnung um, sollen künftig nur noch die bisherigen Aufwendungen erstattet werden. Das gilt allerdings auch bei einem Umzug in eine als angemessen bewertete Wohnung. Neu geregelt wird auch die Übernahme von Genossenschaftsanteilen durch die Gewährung eines Darlehens. Diese Anteile werden künftig einer Mietkaution gleichgestellt.

Neu aufgenommen wird der Tatbestand der vorläufigen Entscheidung über Grundsicherungsleistungen. Vorschuss und vorläufige Entscheidung werden in einer Vorschrift zusammengefasst. Auch bei einer vorläufigen Entscheidung muss demnach die Bedarfsdeckung sichergestellt sein.

Einnahmen in Geldeswert werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt und ausschließlich dem Vermögen des Leistungsberechtigten zugeordnet. Wertgutscheine oder Sachbezüge sollen damit grundsätzlich anrechnungsfrei sein.

Außerdem soll es künftig für Auszubildende möglich sein, aufstockend ALG II unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu erhalten. Auch wenn kein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, kann künftig ALG II beantragt werden. Dadurch soll die Aufnahme einer Ausbildung erleichtert werden.

 

 

 

Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an
Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und...
Das Bürgergeld kommt
Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend...
Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Bürgergeld
Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Vertreter*innen von Bundesrat und Bundestag haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt.  Der Einigungsvorschlag sieht...

.