Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosen und Jobcentern

Artikel-Bild

Pflichten der Arbeitsuchenden nehmen viel Raum ein 

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (»Hartz IV«) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt.

»In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll«, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei einer anonymisierten Online-Befragung von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit Eingliederungsvereinbarungen als weniger sinnvoll für motivierte Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. »Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich«, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie Monika Senghaas, Sarah Bernhard und Carolin Freier.

Die Eingliederungsvereinbarung und speziell die Rechtsfolgenbelehrung sei »von Juristen für Juristen geschrieben«, erklärten Vermittlungsfachkräfte in Gruppendiskussionen, die die Online-Befragung ergänzten. Um Rechtssicherheit für die Jobcenter zu erreichen, hätten sich die Eingliederungsvereinbarungen im Laufe der Zeit zu mehrseitigen Dokumenten entwickelt. Eine Vermittlungsfachkraft brachte das in einer Gruppendiskussion mit der Aussage zum Ausdruck, Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung habe »nicht die Ministerialbürokratie geschaffen, hat auch nicht der Gesetzgeber geschaffen, das haben die Gerichte geschaffen«.

Neben einer Flexibilisierung des Einsatzes von Eingliederungsvereinbarungen halten die Studienautorinnen für überlegenswert, ihre Funktionen auf verschiedene Dokumente zu verteilen. Dokumentation des Vereinbarten und Transparenz über die Unterstützungsangebote des Jobcenters wären dann nicht mehr im selben Dokument wie die juristisch gehaltenen Ausführungen, die als rechtliche Grundlage für Sanktionen erforderlich sind.

Die Studienautorinnen betonen zudem, dass es für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Jobcentern günstig sei, wenn Arbeitslose in den Jobcentern eine feste Ansprechperson haben und ihre berufliche und private Situation ausführlich besprechen können. Dies zeigen Analysen der IAB-Panelbefragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), in der Arbeitslosengeld-II-Empfänger gezielt berücksichtigt werden.

 

  LINKS  

 

Effektive Förderung durch das Teilhabechancengesetz
IAB-Evaluation bestätigt positive Impulse für Langzeitarbeitslose Das Teilhabechancengesetz, ein zentrales Instrument in der Arbeitsförderung, zeigt signifikante Erfolge in der Integration von langzeitarbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt....
WESO Trends: Globale Arbeitslosigkeit steigt 2024, soziale Ungleichheiten wachsen
Sowohl die internationale Arbeitslosenquote als auch die Beschäftigungslücke sind unter das Vorpandemie-Niveau gesunken. Trotzdem steigt in 2024 die globale Arbeitslosigkeit. Zunehmende Ungleichheiten und die stagnierende Produktivität geben...
Spitzenverbände der Weiterbildung in Sorge um Integration und Betreuung junger Menschen
Spitzenverbände kritisieren geplante Verlagerung der Jugendberatung an Jobcenter Die Spitzenverbände der Weiterbildung, Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit), der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung e.V. (BBB), der...

.