Videokonferenzen statt Dienstreisen

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Die Nutzung von Videokonferenzen als Alternative zu Dienstreisen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin werden unter anderem geplante Maßnahmen von Bundesministerien zur Erhöhung der Nutzung von Videokonferenzsystemen aufgelistet.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass Dienstreisen nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) nur durchgeführt werden sollen, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. Dienstreisen dürften somit insbesondere nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere kostengünstigere Weise - beispielsweise telefonisch oder per Videokonferenz - erledigt werden kann. Die Notwendigkeit sei bei jedem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise zu prüfen. Die Entscheidung hierfür obliege dem Genehmigenden.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie die Möglichkeit der Nutzbarmachung von Videotechnik in Fällen gesetzlich vorgesehener Anwesenheit bei Gremiensitzungen im Rahmen laufender und zukünftiger Gesetzgebungsvorhaben prüfen werde.

Wie die Bundesregierung ferner schreibt, sieht sie sich in einer Vorreiterrolle, künftig CO2-Emissionen aus Dienstreisen zu reduzieren. Aus diesem Grund habe sie im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Maßnahmen zur Minderung von Emissionen aus Dienstreisen beschlossen. Dazu gehöre unter anderem die Änderung des Bundesreisekostengesetzes, »wonach künftig die Aspekte Umweltschutz und Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden«.

Da das Bundesreisekostenrecht von vielen Institutionen angewandt wird, geht die Bundesregierung laut Vorlage neben der Reduzierung von CO2-Emissionen »auch von einer politischen Signalwirkung für den Klimaschutz aus«. Alle beschlossenen Maßnahmen würden in großer zeitlicher Nähe auf den Weg gebracht; allerdings bedürften insbesondere Gesetzänderungen eines Abstimmungsverfahrens, dessen Dauer nicht abgekürzt werden könne.

 

 

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