Datenethikkommission berichtete Ausschuss

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Der Bundestagsausschuss Digitale Agenda hat am Mittwochnachmittag mit den Co-Sprecherinnen der Datenethikkommission, der Juristin Christiane Wendehorst und der Ethikerin Christiane Woopen, über den Bericht der Datenethikkommission diskutiert 

Die Datenethikkommission, bestehend aus 16 Experten aus den Bereichen Technik, Ethik und Recht, hat im Oktober 2019 ihren Bericht zu ethischen Leitlinien und rechtlichen Handlungsempfehlungen übergeben. Im September 2018 hatte das unabhängig arbeitende Gremium den Auftrag erhalten, sich mit Fragen zum Umgang mit Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen. Zu den Leitlinien zählen unter anderem eine menschenzentrierte und werteorientierte Gestaltung von Technologie, die Förderung digitaler Kompetenzen und kritischer Reflexion, aber auch die Stärkung des Schutzes von persönlicher Freiheit, Selbstbestimmung und Integrität.

»Die Datenethikkommission hat ethische Leitlinien formuliert und 75 konkrete Handlungsempfehlungen unterbreitet«, erklärte Juristin Christiane Wendehorst den Ausschussmitgliedern. Aus den Leitfragen seien die drei Themenblöcke »Allgemeine ethische und rechtliche Grundsätze und Prinzipien«, »Umgang mit Daten« sowie »Algorithmische Entscheidungssysteme« entstanden. Die Grundprinzipien hätten Ähnlichkeiten mit den Prinzipien der Datenverarbeitung und seien aus einer übergreifenden Perspektive formuliert, sagte Wendehorst. Die Daten-Perspektive betrachte Daten vor allem in Hinblick auf deren Herkunft, sowie auf mögliche Auswirkungen auf bestimmte Akteure und die Gesellschaft. Eine zentrale Unterscheidung sei diejenige zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten, die über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts entscheide, berichtete Wendehorst. Auch gebe es Kapitel zum digitalen Nachlass und eine Reihe von Vorschlägen wie die Arbeit von Forschern erleichtert werden könne.

»Durch digitale Technologien hat sich der ethische Ordnungsrahmen im Sinne der grundlegenden Werte, Rechte und Freiheiten, wie sie in der deutschen Verfassung und in der europäischen Charta der Grundrechte verankert sind, nicht verändert«, sagte die Ethikerin Christiane Woopen. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung, die Privatheit, die Demokratie, Sicherheit, Nachhaltigkeit sowie Gerechtigkeit und Solidarität seien »anerkannte und unverzichtbare Handlungsmaßstäbe«, sagte sie. Die Künstliche Intelligenz sei, was die algorithmischen Systeme betreffe, nur ein Teilbereich, aber nicht der Hauptfokus gewesen.

In der Kommission habe man ein dynamisches Kritikalitätsmodell für den Einsatz von algorithmischen System mit einer nach Schädigungspotential abgestuften Regulierung entwickelt. Dazu müssten sektorspezifische Aufsichtsinstitutionen aufgebaut beziehungsweise. gestärkt werden, die algorithmische Systeme risikoadäquat zu kontrollieren, berichtete die Ethikerin. Unterstützt werden könnte dies durch ein bundesweites Kompetenzzentrum. Man strebe zudem an, eine europäische Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit algorithmischer Systeme zu schaffen.

Ein Vertreter der Unionsfraktion lobte das Verfahren der Kommission und den Bericht und merkte an, dass das Risikomodell nicht final festgelegt sei. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, inwieweit die Zivilgesellschaft eingebunden werde und erkundigte sich nach Details zur Definition von Dateneigentum. Ein Vertreter der AfD-Fraktion wollte eine Einschätzung dazu hören, ob eine europäische Algorithmus-Verordnung zu einer »Digitalisierungsbremse« werde könne und fragte nach dem Vorschlag des Europäischen Parlaments, Roboter als elektronische Personen einzustufen.

Wie das Kompetenzzentrum in der Praxis konkret aussehe und wie mit Updates umgegangen werde, wollte ein Vertreter der FDP-Fraktion erfahren. Eine Vertreterin der Linken fragte, ob Überlegungen aus anderen europäischen Staaten in die Arbeit der Kommission eingeflossen seien und wollte ferner Details zur Verpflichtung der Intermediäre erfahren. Ein Vertreter der Grünen-Fraktion interessierte sich für Details zur Datenökonomie und wollte wissen, was die nächsten Schritte seien, um zu einem Bewertungsrahmen zu kommen. Wie das Schädigungspotenzial genau definiert werde, interessierte ein fraktionsloses Mitglied des Ausschusses.

 

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