Ausbildung von Flüchtlingen fördern

Refugees (Symbol)

Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das wurde während einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.

In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.

Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass es Deutschland künftig demografiebedingt mit einem ernsten Fachkräftemangel zu tun haben werde. Jene Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, müssten deshalb dringend besser unterstützt werden, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, sagte er.

Lösungen über Härtefallregelungen, wie sie in einzelnen Bundesländern existierten, könnten immer nur kurzfristig sein und führten zu einem Flickenteppich, darauf verwies Robert Schweizog von der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen.

Ein Problem erkannte auch Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, stellte aber die Frage, ob die betroffenen Studenten zwingend Zugang zu BAföG-Leistungen haben müssten oder ob nicht Leistungen nach dem AsylbLG ausreichend wären. Er warnte vor einem Spurwechsel-System, in dem die Systeme Flucht, Asyl und Fachkräftemangel miteinander vermischt werden.

Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete den Zugang zu BAB oder BAföG als eine Möglichkeit, um die Förderlücke zu schließen, jedoch sei eine Aufstockung dann immer noch nötig, weil diese Leistungen nicht existenzsichernd seien.

   

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