Integration in Arbeit: Ältere Hartz-IV-Bezieher abgehängt

O Ton Arbeitsmarkt

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gelingt nur wenigen über 55-Jährigen Hartz-IV-Beziehern die Integration in Arbeit. Das zeigt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Während die Arbeitsmarktchancen für Hartz-IV-Empfänger insgesamt im letzten Jahr gestiegen sind, sind sie für Ältere im Leistungsbezug sogar leicht gesunken.

Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung zufolge hat die Erwerbstätigkeit von über 55-Jährigen in den letzten zehn Jahren kräftig zugenommen. Dessen ungeachtet bleibt ein Alter von über 50 beziehungsweise 55 Jahren immer noch eine Hürde bei der Arbeitssuche. Die Integrationsquote aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt zum Beispiel, dass die Arbeitsmarktchancen von Älteren im Hartz-IV- Bezug auch bei der positiven Arbeitsmarktlage überdurchschnittlich schlecht sind.

Die Integrationsquote für Hartz-IV-Empfänger gibt das Verhältnis zwischen Integrationen in Arbeit und erwerbsfähigen Personen im Hartz-IV-System an. Rechnerisch gelingt jedem vierten Hartz-IV-Bezieher die Integration in Arbeit (Stand Mai 2018, Daten nur mit Wartezeit verfügbar). In der Gruppe der über 55-Jährigen ist das Verhältnis von Integrationen in Arbeit und Hartz-IV-Beziehern deutlich schlechter: So gelang rechnerisch gerade einmal jedem elften über 55-jährigen Hartz-IV-Bezieher die Integration in den Arbeitsmarkt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Arbeitsmarktchancen für über 55-Jährige im Hartz-IV-Bezug gemessen an der Integrationsquote sogar leicht gesunken, während sie für Hartz-IV-Empfänger insgesamt gestiegen sind.

 

Integrationsquote K2

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung: O-Ton Arbeitsmarkt.

 

Quote mit eingeschränkter Aussagekraft

Zwischen Juni 2017 und Mai 2018 bezogen jeden Monat durchschnittlich rund 716.000 über 55-Jährige Hartz-IV-Leistungen. Im gleichen Zeitraum zählte die BA in Summe rund 66.000 Integrationen von über 55-Jährigen Hartz-IV-Beziehern. Für eine Person können dabei mehrere Integrationen erfasst werden. Als Integration im Sinne der BA-Statistik zählt die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, einer voll qualifizierenden Berufsausbildung oder einer selbständigen Tätigkeit. Hierzu zählen auch Arbeitsaufnahmen im ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose. Als Kennziffer K2 dient die Integrationsquote der Erfolgsbeobachtung seitens der BA. Allerdings trifft die Integrationsquote keine Aussagen über die Qualität und Nachhaltigkeit der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. Daher gibt sie zum Beispiel auch keine Auskunft darüber, ob die Integration in Beschäftigung zu einer Beendigung des Hartz-IV-Bezugs führt.

  

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